Kein Geld, aber Probleme?

Wer von ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung lebt, muss nicht auf kompetente Hilfe bei mietrechtlichen Problemen verzichten. Unter bestimmten Vorraussetzungen übernehmen Jobcenter oder Sozialamt die Mitgliedsbeiträge zum Mieterverein. Hier erfahren Sie, wie das geht.


Hilfe tut Not?

Kündigung? Mieterhöhung? Eine hohe Nachzahlung ist fällig nach einer Betriebskostenabrechnung? Oder Wohnungsmängel, die das Wohlfühlen in den eigenen vier Wänden unmöglich machen: Schimmel? Zugluft? Heizungsausfall?

Das sind typische Probleme, wegen denen man gerne den Mieterverein aufsuchen würde. Wie aber machen, wenn man den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kann?

Nun, da gibt es diverse Möglichkeiten, über die wir Sie hier informieren wollen.

1. Möglichkeit: Sozialbeitrag


Wenn Sie von ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung leben oder auch, wenn Sie Leistungen nach dem BAFöG beziehen, und Mitglied im Mieterverein sind oder werden wollen, brauchen Sie nicht nicht den vollen Beitrag zu bezahlen. Gegen Vorlage Ihres letzten gültigen Bescheides vom Job-Center, Sozial- oder BAFöG-Amtes gewähren wir einen Beitragsnachlass von 25 %. Das sind aktuell immerhin 1,88 €. Bezogen auf den Standard-Tarif zahlen Sie also statt 7,50 € nur 5,62 € pro Monat. Wir selbst nehmen keine Einkommensüberprüfung vor.

2. Möglichkeit: Beitragsübernahme


Der Sozialbeitrag muss vom Regelsatz bezahlt werden. Da können auch 5,62 € weh tun. Wenn Sie aber ein konkretes Problem haben, kann das Jobcenter oder das Sozialamt die Mitgliedsbeiträge zum Mieterverein als Kosten der Unterkunft anerkennen. Das geht so:

  • Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Sachbearbeiter / ihrer Sachbearbeiterin beim Jobcenter oder Sozialamt. Unter Umständen kann man Ihnen dort direkt helfen.
  • Wenn nicht, wird man Ihnen dort eine Bescheinigung für den Mieterverein ausstellen, dass die Mitgliedsbeiträge übernommen werden. Wenn Ihr Sachbearbeiter / ihre Sachbearbeiterin nicht von sich aus darauf aufmerksam macht: Fragen Sie danach.
  • Mit dieser Bescheinigung kommen Sie zu uns. Sie werden dann ganz normal als Mitglied aufgenommen, ohne Beiträge bezahlen zu müssen.
  • Ihr Fall wird ganz normal durch uns betreut und vertreten, wie bei jedem anderen Mitglied auch.
  • Ihre Mitgliedschaft endet automatisch nach zwei Jahren zum Jahresende. Sie brauchen nicht zu kündigen.

Wichtig: Die Entscheidung, ob unsere Mitgliedsbeiträge übernommen werden, liegt allein bei der Behörde. Wir haben keinen Einfluss darauf.

Wichtig: Handeln Sie!


Viele Menschen, die “Stütze” vom “Amt” bekommen, neigen dazu, sich um Ihre mietrechtlichen Probleme nicht zu kümmern. Mieterhöhung? Egal! Zahlt ja das Amt. Betriebskostennachzahlung? Egal! Zahlt ja das Amt. Miete mindern wegen Wohnungsmängeln? Wozu? Bekommt ja das Amt …

Wer so denkt, denkt zu kurz. Wenn die Miete steigt, bleibt sie oben, auch dann, wenn Sie irgendwann wieder einen Job haben und die Miete wieder aus eigener Tasche bezahlen müssen. Wenn sie nichts gegen Wohnungsmängel unternehmen, müssen Sie weiter damit leben – es geht ja nicht nur um die Mietminderung.

Ihr Vermieter profitiert von allen Missständen, gegen die Sie sich nicht wehren. Ihr Sachbearbeiter / ihre Sachbearbeiterin beim Amt kennt Ihre Probleme nicht, wenn Sie nicht darüber sprechen. Und alle Missstände bestehen weiter, wenn irgendwann mal kein Amt mehr die Kosten dafür übernimmt.

Merke: Wer sich nicht wehrt, mietet verkehrt!