Mieterverein führt Sozialbeitrag für ALG II Bezieher ein

03.12.04 | Rubrik: Vereinsleben, Soziales

Der Mieterverein weitet seinen Sozialbeitrag zum 1. Januar auf Empfänger von Arbeitslosengeld II aus. Wie bisher schon Bezieher von Sozialhilfe, BaFöG oder Wohngeld erhalten sie auf Antrag eine Ermäßigung von 25 % auf den bisherigen Monatsbeitrag. Der Antrag kann formlos gestellt werden, ihm sollte aber eine Kopie des ALG II Bescheides beigefügt sein. Eine eigene Einkommensprüfung nimmt der Mieterverein nicht vor.

Geschäftsführer Michael Wenzel schätzt, dass die Ausweitung des

Sozialbeitrags dem Verein Einnahme-Ausfälle von bis zu 25.000 Euro pro Jahr bescheren kann. Aber: "Das sind wir den Leuten einfach schuldig. Die haben ja künftig nicht mehr Geld als schon jetzt die Sozialhilfe-Bezieher und bestimmt weniger als Wohngeld-Empfänger. Und auch für uns würde es noch übler aussehen, wenn die Hartz-IV-Betroffenen jetzt alle austreten würden, weil sie sich den Mieterverein nicht mehr leisten können."

 

Die Pannen bei der Wohnkosten-Übernahme durch die Arbeitsagentur hätten zudem gezeigt, dass Arbeitslose den Mieterverein künftig noch dringender bräuchten als zuvor. Denn selbstverständlich vertrete der Verein Mieter nicht nur gegenüber den Hauseigentümern, sondern auch gegenüber Ämtern und Behörden.


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