Sozialbeitrag stark nachgefragt
13.04.05 | Rubrik: Vereinsleben
Hartz IV sei's geklagt: Der Sozialbeitrag im Mieterverein entwickelt sich zum Renner: Seit der Einführung des ALG II am 1. Januar sind bisher 170 Anträge auf die 25 %ige Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags eingegangen. Im ganzen letzten Jahr waren es 200.
Doch dies ist immer noch nur die Spitze des Eisbergs. Geschäftsführer Michael Wenzel schätzt, das ca. 1.200 Mitglieder berechtigt sind, um ein Viertel reduzierte Mitgliedsbeiträge zu zahlen: "Das ergibt sich jedenfalls, wenn man davon ausgeht, dass die Anzahl der Berechtigten unter unseren Mitgliedern ebenso hoch ist wie in der Gesamtbevölkerung."
Berechtigt zur Beitragsreduzierung sind alle BezieherInnen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Leistungen nach dem BAFöG. Ein entsprechender Bescheid muss vorgelegt werden. Der Mieterverein selbst nimmt keine Einkommens-Prüfung vor. Die Beitragsreduzierung gilt so lange wie der genannte Bescheid und muss - bei fortbestehendem Hilfe-Bezug - gegebenenfalls neu beantragt werden.
