Anwaltsgebühr jetzt verhandelbar
01.07.06 | Rubrik: Rechtstipps
Die Gebühren eine Rechtsanwalts sind bisher starr geregelt. Sie richten sich nach einemr Vergütungsgesetz. Seit heute ist allerdings die erste Beratungsgebühr frei verhandelbar.
Das wird nach Einschätzung der Verbraucherzentrale den Wettbewerb unter Anwälten erhöhen. Noch unklar ist allerdings, ob dadurch die Gebühren durch die Bank sinken.
Die Liberalisierung gilt allerdings nur für die mündliche Erstberatung oder ein Gutachten. Für die schriftliche Vertretung oder gar eine Prozessvertretung gelten weiterhin die alten Sätze. Darin richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem Streitwert. Geht es etwa nach einem Unfall um einen Schaden in Höhe von 5000 €, bekommt der Anwalt 301 € Gebühr.
Grundsätzlich sollte also, wer zum Anwalt geht, zunächst nach den Kosten fragen. Die Preisvereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden, rät die Verbraucherzentrale. Wird nichts anderes vereinbart, gilt auch für die Erstberatung die bisherige Gebührenordnung. Die Erstberatung darf dann maximal 190 € plus Mehrwertsteuer kosten.
