BGH lehnt Klage gegen Preiserhöhung beim Gas ab
13.06.07 | Rubrik: Urteile, Verbrauchertipps
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute die Klage eines pensionierten Richters gegen eine Gaspreiserhöhung seines Energieversorgers aus dem Jahre 2004 abgewiesen. Zwar bejahte das höchste deutsche Zivilgericht grundsätzlich die Überprüfbarkeit von Preiserhöhungen durch die Gerichtsbarkeit, machte den Unternehmen die Erfüllung der Vorgaben aber leicht.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht: "Eine wirksame Preiskontrolle im Sinne der Verbraucher gibt es nicht", kommentierte DMB-Präsident Franz-Georg Rips das Urteil in Berlin.
Der BGH hatte festgestellt, dass Preiserhöhungen während des laufenden Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Unternehmen der Billigkeit entsprechen müssten, was auch gerichtlich überprüfbar sei. Das sei im vorliegenden Fall aber gegeben, da das Unternehmen lediglich gestiegene Bezugskosten weiter gegeben habe. Ob der ursprünglich zwischen den Parteien vereinbarte Preis aber bereits überhöht war, entziehe sich gerichtlicher Kontrolle. Anderes gelte nur, wenn auch der Ausgangstarif für die Preiserhöhung bereits durch frühere Preiserhöhungen zu stande gekommen wäre.
Außerdem verneinte der BGH die Monopolstellung des Unternehmens. Zwar sei es der einzige Gaslieferant am Ort, auf dem Wärmemarkt stünde er aber im Wettbewerb mit anderen Anbietern von Heizöl, Strom, Kohle und Fernwärme.
AZ: BGH, VIII ZR 36/06
