Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

30.09.09 | Rubrik: Urteile

Mieter haben gegenüber ihrem bisherigen Vermieter keinen Anspruch auf eine "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung", die vielleicht der neue Vermieter sehen möchte. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

 

„Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs ist plausibel und nachvollziehbar. Mieter haben keinen Anspruch gegenüber ihrem bisherigen Vermieter, dass der ihnen eine so genannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für das neue Mietverhältnis ausstellt“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in einer ersten Reaktion zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 238/08).

 

„Aus meiner Sicht ist damit auch der Praxis vieler Vermieter der Boden entzogen worden, die immer öfter von ihren künftigen Mietern eine derartige Bescheinigung fordern.“

 

Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass der bisherige Vermieter nicht verpflichtet ist, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Zum einen könnte eine derartige Bescheinigung als „Ausgleichsquittung“ im Verhältnis zu seinem Mieter angesehen werden, zum andern verneinten die Karlsruher Richter aber auch, dass es eine Verkehrssitte gebe, wonach neue Vermieter von ihren künftigen Mietern Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen verlangten.

 


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