Abwesenheit

MieterInnen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihre Wohnung zu bewohnen. Eine längere Abwesenheit (wegen Kur, Urlaub, Krankenhaus-, Auslands- oder Gefängnisaufenthalt) verstößt also nicht gegen den Mietvertrag.

Folgende Punkte müssen aber gewährleistet sein:

  • weiterhin pünktliche Mietzahlungen;
  • Vertretung für Treppenhausreinigung und Schneefegen;
  • ausreichende Beheizung im Winter, damit die Leitungen nicht einfrieren;
  • Schlüssel bei Nachbarn / Bekannten hinterlegen, damit die VermieterInnen bei Schäden in die Wohnung kommen können.

Notfalls können vorrübergehend Freunde / Bekannte in die Wohnung aufgenommen werden. Dies stellt keine Untervermietung dar.

Wir sind für Sie da:

Tel.: 0234 / 96 11 40

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MieterForum

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Natürlich kann man in MieterForum Anzeigen schalten. Die Preisliste finden sie hier.

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Bitte erfragen Sie die Details unter 0234 / 96 11 40.

Hinweis: Da das Mieterticket an die Mitgliedschaft im Mieterverein gebunden ist, ist es ein persönliches Ticket (nicht übertragbar).

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