Hinterlegung

Normalerweise kommt es eher vor, daß der Vermieter mehr Geld sehen möchte, als der Mieter zu zahlen bereit ist. Es kann aber auch passieren, daß Mieter pünktlich zahlen wollen, aber keiner will das Geld.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Bevor der neue Eigentümer nicht im Grundbuch eingetragen ist oder sich den Mietern gegenüber entsprechend legitimiert hat oder der Alteigentümer die Mieter unterrichtet hat, ist die Miete grundsätzlich an den alten Vermieter zu zahlen.

Das aber kann Schwierigkeiten mit dem neuen Hauswirt geben. Deshalb empfiehlt es sich in solchen Fällen, die Miete bei der Hinterlegungsstelle im Amtsgericht zu hinterlegen. So vermeidet man Schwierigkeiten und braucht sich später keine Vorwürfe anzuhören.

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