Mietermodernisierung

Vermieter haben das Recht, eine Altbauwohnung in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen – beispielsweise eine Zentralheizung oder ein Bad einzubauen. So etwas nennt man Modernisierung, und Mieter müssen diese Arbeiten bis auf wenige Ausnahmen nicht nur dulden, sondern auch anschließend eine Mieterhöhung hinnehmen.

Umgekehrt können aber auch Mieter ihre Wohnung auf eigene Kosten modernisieren, wenn der Vermieter es nicht tut.

Wichtig ist, den Vermieter vorher um Erlaubnis zu fragen. Denn grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, beim Auszug die Wohnung im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen.

Wer für den Ausbau eines Bades nicht noch einmal soviel Geld zahlen will wie für den Einbau, tut also gut daran, vorher Absprachen zu treffen. Es kann zum Beispiel (am besten per schriftlichem Vertrag) vereinbart werden, dass der Vermieter die Einbauten beim Auszug des Mieters übernimmt und dafür eine Summe zahlt, die das Alter (und damit den Abnutzungsgrad) der Einbauten berücksichtigt. Der Vermieter kann aber auch verlangen, dass der Mieter alle Einbauten bei seinem Auszug wieder entfernt, wenn sie der Nachmieter nicht ausdrücklich übernehmen will.

Allerdings sollte man dem Vermieter seine Einwilligung nicht allzu schwer machen. Denn einen Anspruch des Mieters auf Modernisierung gibt es nur in ganz wenigen Ausnahmefällen - und bestimmt nicht unter allzu harten Bedingungen.

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