Pflegewohngeld
Das Pflegewohngeld hat nichts mit dem normalen Wohngeld, das bundesweit nach dem Wohngeldgesetz gezahlt wird, zu tun. Pflegewohngeld wird nur in einigen Bundesländern - darunter NRW - gezahlt. Es ist eine zusätzliche Förderung von Investitionskosten für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Es wird nicht an die BewohnerInnen, sondern an die TrägerInnen solcher Heime gezahlt.
Pflegewohngeld wird nach der Anzahl der Betreuungsplätze berechnet. Es ist einkommensabhängig, und es wird nur für diejenigen BewohnerInnen gezahlt, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Für diese wird dann ein Abzug beim Wohnkostenanteil gemacht.
Die betroffenen BewohnerInnen der Heime erhalten zur Unterrichtung einen Bescheid über das Pflegewohngeld, bekommen es aber nicht selbst ausgezahlt.
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