Selbstauskunft

Immer mehr Vermieter wollen vor Abschluss eines Mietvertrages die Interessenten durchleuchten. Vor allem die finaziellen Verhältnisse ihrer künftigen MieterInnen interessieren sie. Die Vorlage einer Gehaltsbescheinigung ist schon fast obligatorich. Früher holten viele Vermieter darüberhinaus eine Auskunft bei der "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" (Schufa) ein.

Dies ist seit 1986 nicht mehr möglich. Auskünfte erhalten nur noch Banken, Kreditinstitute, Versandhäuser oder ähnliche Institutionen, nicht aber Wohnungsunternehmen. Deshalb haben sich neugierige Vermieter einen Ausweg ausgedacht: Sie verlangen eine Selbstauskunft von den Mietinteressenten. Denn die Betroffenen selbst können natürlich jederzeit von der Schufa eine Auskunft über ihre eigene Bonität erhalten.

Wer sich hier weigert, das geforderte Papier vorzulegen, hat kaum eine Chance, den Mietvertrag zu bekommen.

Aber auch über die Einkommensverhältnisse hinaus wollen Vermieter vieles wissen. Auf immer umfangreicheren Fragebögen sollen Mietinteressenten Auskunft über sich selbst geben: Schon mal arbeitslos gewesen? Weitere Kinder geplant? RaucherIn?

Grundsätzlich gilt: Bei allen Fragen, die das Mietverhältnis direkt oder indirekt betreffen, muß die Wahrheit gesagt werden. Das gilt auch für die Arbeitsstelle, den Familienstand etc.

Wer sich hier bei einer Täuschung erwischen lässt, riskiert, dass der Vermieter vom Vertrag zurücktritt oder später kündigt. Bei arglistiger Täuschung kommt sogar eine Anfechtung des Mietvertrages in Frage - das heißt, der Vertrag ist von vornherein ungültig.

Anderes gilt für Fragen, die mit dem Mietverhältnis nichts zu tun haben (Vorstrafen, Religion, Mitgliedschaft im Mieterverein etc.). Hier darf ungestraft gelogen werden!

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