Wohnrecht
In der Regel schließt jemand, der einem anderen eine Wohnung überlassen will, mit diesem einen Mietvetrag ab. Der Mieter genießt dann normalen gesetzlichen Kündi-gungsschutz. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Benutzer der Wohnung stärker geschützt und besser abgesichert sein soll als ein Mieter. In diesem Fall bietet es sich an, dem Benutzer ein "Wohnrecht" einzuräumen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
Es kann ein unentgeltliches schuldrechtliches Wohnrecht vereinbart werden. Hierbei handelt es sich um einen einfachen Vertrag, der nicht formbedürftig ist, insbesondere auch ohne notarielle Beurkundung wirksam wird. Umstritten ist aber, ob bei einem späteren Verkauf des Hauses ein solches Wohnrecht auch gegenüber dem neuen Eigentümer gilt.
Um hundertprozentig auch bei einem späteren Verkauf des Hauses abgesichert zu sein, bietet sich das sogenannte dingliche Wohnrecht an. Dinglich bedeutet, daß die Vereinbarung über das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wird. Dieses Wohnrecht muß auf jeden Fall auch bei einem Verkauf des Hauses von dem neuen Eigentümer beachtet werden. Ist ein solches dingliches Wohnrecht als Altenteil anzusehen, bleibt es auch von einer Zwangsversteigerung unberührt.

Unser Renner: Das Mieterticket!
10 % Preisnachlass für Mitglieder des Mietervereins auf den sowieso schon vergünstigten Abo-Preis für Ticket 2000, Ticket 1000, Bären-Ticket und YoungTicketPlus - und das in allen Preisstufen. Je nachdem, welches Ticket Sie benötigen, liegt die Ersparnis höher als ihr Mitgliedsbeitrag im Mieterverein!
Bitte erfragen Sie die Details unter 0234 / 96 11 40.
Hinweis: Da das Mieterticket an die Mitgliedschaft im Mieterverein gebunden ist, ist es ein persönliches Ticket (nicht übertragbar).
Heizkosten Check
Machen Sie mit: Prüfen Sie online und kostenlos Ihre Heizkosten, checken Sie Ihren Energieverbrauch und holen Sie sich wertvolle Energiespar-Tipps! Sie wissen doch: Klima braucht Schutz!
Hinweis: Wenn Sie einen Popup-Blocker benutzen, beim Anklicken bitte gleichzeitig die STRG-Taste drücken!

