Haustiere

An Haustieren scheiden sich die Geister: Sie werden entweder als Seelentröster, Spielkamerad oder Familienmitglied betrachtet oder als Lärmquelle, Angstobjekt oder Unratverursacher angesehen. Daher sind Haustiere im Mehrfamilienhaus ein ewiger Zankapfel. Bei der Haustierhaltung im Mehrfamilienhaus geht es daher um die Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme. Außerdem stellt sich schon frühzeitig die Frage, ob man überhaupt ein Haustier halten darf.

Am besten prüft man bereits vor der Anschaffung eines Haustieres die Rechtslage:

  • Kontrollieren Sie in Ihren Mietvertrag, ob Tierhaltung grundsätzlich erlaubt ist.
  • Verbietet der Mietvertrag die Tierhaltung ausdrücklich, kommt es darauf an, was konkret verboten ist. Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster und Meerschweinchen können in der Regel nicht verboten werden.
  • Ausnahme: Der Vermieter kann die Haltung von Kleintieren dann verbieten, wenn er konkrete Störungen durch die Tiere nachweist.
  • Ein generelles Verbot jeder Tierhaltung – das sich ja dann auch auf alle Kleintiere beziehen würde – macht die Klausel ungültig.
  • Hunde und gefährliche Tiere – beispielsweise Giftschlangen – können dagegen verboten werden.
  • Gibt es Regelungen, wonach die Zustimmung des Vermieters oder der Nachbarn erforderlich sind, dann empfiehlt es sich, diese Zustimmung in jeden Fall vor der Anschaffung eines Tieres schriftlich einzuholen.

In Zweifelsfällen – oder wenn es Schwierigkeiten mit einem bereits vorhandenen Tier gibt – helfen unsere Mietrechtsexperten gerne weiter.

 

Was benötigt wir dazu an Unterlagen?

  • den gültigen Mietvertrag
  • vorhandene Zustimmungserklärungen von den Nachbarn oder dem Vermieter

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber Haustiere.