Wohnungsmängel

Eine Wohnung, das wünschen sich alle Mieter, soll nicht nur bezahlbar und gemütlich, sondern auch in einwandfreiem Zustand sein. Leider treten aber immer wieder Mängel auf. Fenster sind zugig, Türen schließen nicht richtig, elektrische Installationen funktionieren nicht, Wände sind feucht oder Ähnliches. Um bei solchen Ärgernissen für Abhilfe zu sorgen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, die betroffene Mieter kennen sollten, in erster Linie Mietminderung, Zurückbehaltung, Ersatzvornahme und Mängelbeseitigungsklage.

Deshalb ist es auch bei dieser Wohnungsproblematik entscheidend, sich zeitnah Hilfe und Beratung durch einen Experten, wie dem Mieterverein, zu suchen.

 

Was zuerst zu tun ist:

  • Den Schaden dokumentieren und bildlich festhalten.
  • Informieren Sie Ihren Vermieter unverzüglich über diesen Wohnungsmangel (Schriftform wird empfohlen). Teilen Sie schriftlich mit, dass Sie die Miete wegen des Mangels unter dem Vorbehalt einer Mietminderung zahlen.

 

Was benötigt der Experte an Unterlagen?

  • den gültigen Mietvertrag
  • Fotos von den Schäden
  • die Schadensmeldung an den Vermieter

 

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber Wohnungsmängel.

Über Details zur Mietminderung informiert dieser Ratgeber.