Betriebskostenspiegel

27.01.06 | Rubrik: Verbrauchertipps

Beim deutschen Mieterbund gibt es jetzt auch einen Betriebskostenspiegel für NRW.

Der Betriebskostenspiegel listet jeweils den "unteren Grenzwert", den "gewichteten Mittelwert" und den "kritischen Grenzwert" für alle 17 zulässigen Betriebskostenarten anschaulich auf. Er kann die individuelle Prüfung ihrer Betriebskostenabrechnung nicht ersetzen, liefert aber Indizien für die Angemessenheit der Höhe und hat ein stärkeren lokalen Bezug als der bundesweite Betriebskostenspiegel, den wir am 19. 12. in dieser Rubrik vorgestellt haben.

 

Sie finden den Betriebskostenspiegel beim DMB-Landesverband NRW.


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