Energiespar-Verordnung tritt heute in Kraft

01.10.07 | Rubrik: Verbrauchertipps

Heute tritt die neue Energiespar-Verordnung in Kraft. Ihr wichtigster Bestandteil, der Gebäude-Energiepass, kommt aber erst später und auch tröpfchenweise.

Der Energiepass wir verspflichtend vorgeschrieben für Wohngebäude und muss Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt werden.  Er gibt Auskunft über den Heizenergie-Bedarf des Hauses.

 

Für Häuser, die vor 1965 gebaut worden sind, ist er ab 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohnhäuser ab 1. Januar 2009 und für Büros und werkstätten noch ein halbes Jahr später.

 

Zudem gibt es zwei Arten von Energiepässen: Für Häuser ab Baujahr 1979 und für alle Häuser mit mehr als 4 Wohneinheiten genügt ein verbrauchsorientierter Ausweis, der lediglich angiebt, wie viel Heizenergie die Bewohner in den letzten drei Jahren verbraucht haben. Nur kleinere und ältere Häuser müssen den aufwändigeren bedarfsorientierten Ausweis haben. Dieser gibt den technisch ermittelten tatsächlichen Energiebedarf des Hauses an.


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