Gaspreisboykott: Lieferung darf nicht gesperrt werden
05.01.06 | Rubrik: Verbrauchertipps
Das Landgericht Düsseldorf hat Vebrbrauchern, die wegen gestiegener Gaspreise höhere Zahlungen verweigern, den Rücken gestärkt: Die Energieversorger dürfen nicht damit drohen, die Gaslieferung einzustellen.
Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Gasanbieter wegen ihrer Monopolstellung verpflichtet sind, ihre Preiskalkulation offen zu legen. Nur so könnte die Kunden erkennen, ob die höheren Preise gerechtfertigt seien und deshalb von den Verbrauchern hingenommen werden müssten (AZ: 12 O 544/05).
Im vorliegenden Fall hatte ein Mitglied einer Ratinger Boykottinitiative gegen die dortigen Stadtwerke geklagt, die ihm die Einstellung der Gaslieferung angedroht hatten. Vor Gericht beriefen sich die Stadtwerke auf ein "Versehen". Nun müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen.
Boykottaufrufe gibt es nach den zahlreichen Preiserhöhungen der letzten Monate auch in vielen anderen Städten - unter anderem in Bochum. Auch der Mieterverein fordert von den Stadtwerken die Offenlegung der Preiskalkulation (siehe oben).
