Ergänzte Förderrichtlinien der Bochum-Agenda 21 - Dringlichkeitsanträge

14.06.09 | Rubrik: Lokale Agenda 21

Mit den ergänzten Förderrichtlinien ist nun auch der Umgang mit Dringlichkeitsanträgen genau geregelt. Diese sind grundsätzlich möglich.

Die formalen Kriterien, die für jeden Projektantrag gelten müssen auch hier eingehalten werden. Ob es sich um einen dringlichen Antrag handelt, entscheidet der/die Vorsitzende von Programmgruppe bzw. Beirat zusammen mit einem anderen Mitglied. In der nächsten Sitzung des jeweiligen Gremiums ist eine Entscheidung des Gremiums nachzuholen. Tischvorlagen sind nach wie vor grundsätzlich nicht zulässig.


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