68 Wohnungen von Abriss bedroht
23.08.08 | Rubrik: Lokales
NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter will 68 Dienstwohnungen an der Krümmede abreißen, um Platz für die Verlegung der maroden Sozialtherapeutischen Anstalt in Gelsenkirchen zu schaffen. Die Mieter wehren sich heftig.
Auf der anderen Straßenseite vom Ruhrstadion, gegenüber dem Eingang B, hängt ein großes Transparent am Zaun: „Hände weg von unseren Wohnungen!" Es wird manchen erwundern, denn Wohnungen sind dort, zwischen Knast und Bereitschaftspolizei, nicht zu entdecken. Um sie zu finden, muss man einen Fußweg wählen - oder links in den Gersteinring abbiegen und dann noch einmal links Richtung Justizvollzugsanstalt.
Wenn man sich von dem roten „HALT! Behörderngelände der JVA Bochum - Befahren und Parken nur für Berechtigte" nicht abschrecken lässt, findet man, was in diesem Sommer in der Stadt für die meisten Schlagzeilen gesorgt hat: 12 Häuser mit 68 Wohnungen für Bedienstete der JVA, inzwischen aber zu zwei Dritteln belegt mit Ehemaligen und normalen Mietern. Die ältesten der Häuser stammen aus dem Jahre 1896, in den 50er- und 70er-Jahren wurde nachgebaut.
Wenn die Baustelle für ein neues Gebäude der Bereitschaftspolizei nebenan nicht wäre, wäre es richtig ruhig hier: Es gibt keinerlei Durchgangsverkehr, richtig viel Grün, alte Bäume, Spielplätze, Liegewiesen, Grillplätze - hier kann man Kinder noch ohne Angst vor die Tür lassen. Ein Idyll, auch wenn es vielleicht nicht jedermanns Sache ist, auf der einen Seite von den meterhohen Mauern des Knasts, auf der anderen Seite vom nicht weniger hohen Zaun des Polizeigeländes eingeschlossen zu sein.
Doch das Idyll ist bedroht. Das Justizministerium will die 80 Plätze der maroden sozialtherapeutischen Anstalt aus Gelsenkirchen hierher verlegen. Eine eigenständige Anstalt soll das werden, die aber Küche, Kleiderkammer und Fahrdienst, auch Sportstätten der JVA Krümmede mit benutzen könnte.
Kaum waren die Pläne mitten in den Sommerferien bekannt geworden, ging ein riesiges Spektakel los. Die Mieter organisierten sofort den Widerstand gegen ihre Vertreibung. Die Kommunalpolitik fühlte sich übergangen, weil sie nicht informiert worden war. Politiker unterbrachen ihren Urlaub, der Stadtentwicklungsausschuss kam zu einer Sondersitzung zusammen, verurteilte einhellig die Pläne. Die Krümmede-Mieter hatten jede Menge Prominenz zu Besuch.
Die Notwendigkeit einer sozialtherapeutischen Anstalt sah natürlich jeder ein, aber: nicht hier. Direkt gegenüber dem Veranstaltungszentrum, dem damals auch das Küppers-Karree weichen sollte, und am „Tor zur Innenstadt" wollte kein Bochumer Politiker eine fünf Meter hohe Mauer entlang der Castroper Straße stehen haben.
Schnell kam auch der Verdacht auf, die neue „Anstalt für Sextäter", wie sie in den Medien heißt, solle weit mehr als 80 Plätze bekommen. Kein Wunder: Auf einer gleich großen Fläche wie der, auf der die 12 Häuser stehen, gibt es auf der anderen Seite der Mauer 400 Haftplätze. Es wäre also Platz für sämtliche Sozialtherapie-Plätze NRWs. Würde es wirklich nur um 80 Plätze gehen, könnten die in der bestehenden JVA problemlos eingerichtet werden. 15 solcher Plätze gibt es bereits, und wenn man 80 „normale" Gefangene verlegte, wäre eine Ausweitung nicht nur kein Problem, sondern sogar billiger.
Inzwischen hat sich sogar der Düsseldorfer Landtag mit der Sache befasst. Das Justizministerium betont, auch andere Standorte würden ernsthaft geprüft, man habe die Mieter nur frühzeitig informieren wollen, damit sie von einer Entscheidung, die im Dezember fallen soll, nicht überrascht würden. Etliche Krümmeder sind inzwischen Mitglied im Mieterverein geworden - und werden dort jede Unterstützung bekommen, die sie brauchen.
Die Rechtslage
Wer Häuser abreißen will, in denen noch Mieter wohnen, muss zunächst deren Verträge kündigen. Dazu braucht man einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Deren gibt es nur drei, und keiner davon kommt in diesen Fällen in Betracht.
Höchstrichterliche Rechtsprechung hält aber eine Kündigung wegen „höherwertiger öffentlicher Interessen" für möglich. Das ist dann der Fall, wenn staatliche Stellen die Fläche zur Erledigung von Pflichtaufgaben brauchen.
Das Justizministerium ist zweifellos eine staatliche Einrichtung, und die Unterbringung von Straftätern eine Pflichtaufgabe. Wenn sich Mieter hier gegen eine Kündigung wehren, wird das Justizministerium im Räumungsprozess nachweisen müssen, dass es keinen anderen möglichen Standort für diese Anstalt in ganz NRW gibt - oder dass jeder andere Standort mit viel höheren Kosten verbunden wäre. Das wird nicht leicht werden.
