Bürgerentscheidssatzung beschlossen
03.03.05 | Rubrik: Lokales
Bochum hat seit heute eine neue Bürgerentscheidssatzung. Mit großer Mehrheit verabschiedete der Rat die Vorlage der Verwaltung mit einigen redaktionellen Änderungen, die die rotgrüne Ratsmehrheit beantragt hatte. Alle Änderungsanträge der Oppositionsparteien wurden aber abgelehnt.
So wollte die CDU erreichen, dass Bürgerentscheide ausschließlich per Brief-Abstimmung durchgeführt werden - und dass die Zettel und Umschläge gleich mit der Benachrichtigung an alle Abstimmungsberechtigten verschickt werden. Was daran demokratischer sein sollte, leuchtete den anderen Parteien jedoch nicht ein. Die SPD befürchtete auch Missbrauchsmöglichkeiten.
Die F.D.P. fand ebenfalls keine Mehrheit für ihren Antrag, die Satzung zeitlich zu befristen bis zum 30. September 2009 - weil ja auch die zu Grunde liegende Landesverordnung bis dahin befristet ist. Die F.D.P. ist grundsätzlich der Meinung, Gesetze und Verordnungen sollten ein "Verfallsdatum" haben, damit die Politik gezwungen ist, ihren Sinn regelmäßig zu überprüfen.
Und abgeschmettert wurden ebenfalls die - verschiedenen - Anträge von PDS und UWG, in die Satzung eine Vollzugssperre für angefochtene Ratsbeschlüsse aufzunehmen, wenn das dem Bürgerentscheid vorausgehende Bürgerbegehren bereits erfolgreich war.
Wolfgang Cordes für die Grünen und Dieter Fleskes für die SPD meldeten hier Zweifel an, ob ein solcher Generalverzicht auf den Vollzug eines angefochtenen Ratsbeschlusses rechtlich zulässig sei. Wie schon 2003 vertrat vor allem Cordes die Auffassung, der Bürgerwille werde nicht schon im Begehren, sondern erst im Bürgerentscheid dokumentiert. Und nicht nur die Umsetzung eines Ratsbeschlusses vor dem Bürgerentscheid, sondern auch der Verzicht darauf könne eine Entscheidung vorwegnehmen und den Bürgerentscheid überflüssig machen. Die Koalition wolle deshalb in jedem Einzelfall entscheiden können, ob sie den Bürgerentscheid abwartet oder - wie 2003 - den Ratsbeschluss vorher durchführt.
Alle Parteien nutzen die Debatte, noch einmal ihren Standpunkt zum Cross-Border-Leasing und dem erfolgreichen, aber missachteten Bürgerbegehren von 2003 zu bekräftigen. Denn die Anträge auf Vollzugssperre hatten natürlich das Ziel, sicher zu stellen, dass nicht noch einmal in Bochum ein erfolgreiches Bürgerbegehren von Politik und Verwaltung einfach ignoriert wird. Der Prozess darum liegt weiterhin beim Verwaltungsgericht Recklinghausen.
