Erster Termin im Cross-Border-Prozess

26.09.06 | Rubrik: Lokales

Im Prozess um das Cross-Border-Leasing-Geschäft mit dem Bochumer Kanalnetz 2003 gibt es endlich einen ersten Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Am Freitag, den 10. November, 9.30 Uhr im Sitzungssall IV im Erdgeschoss des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts (Bahnhofsvorplatz 3) beginnt also das gerichtliche Nachspiel um das vom Rat der Stadt missachtete Bürgerbegehren. Der Termin ist überfällig, da die Klage vor weit mehr als drei Jahren eingereicht wurde und das schriftliche Vorverfahren schon lange abgeschlossen ist.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens - drei Aktivisten von attac - hatten im Mai 2003 Klage eingereicht, weil der Rat der Stadt zwar einerseits das Bürgerbegehren für zulässig und erfolgreich erklärt hatte, das CBL-Geschäfts aber dennoch nicht stoppte und auch nicht den für diesen Fall vorgesehenen Bürgerentscheid einleitete. Die Gemeindeordnung des Landes NRW schreibt einen Bürgerentscheid vor, wenn der Rat einem erfolgreichen Bürgerbegehren nicht Folge leisten will. Die Stadt hingegen pocht darauf, das Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung haben.

Der Mieterverein hatte das Bürgerbegehren 2003 unterstützt und wesentlich zum Erfolg beigetragen. Er wird den Prozess aufmerksam verfolgen.


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