Gaspreis: Mieterverein ruft zum Widerspruch auf

10.01.06 | Rubrik: Lokales, Verbrauchertipps

Die Wellen schlagen hoch: Die massiven Gaspreiserhöhungen bringen die Energieversorger nicht nur in die Kritik, sondern auch in immer größere Erklärungsnöte - auch in Bochum. Vor allem wird die Frage aufgeworfen, ob die monopolartige Stellung dazu genutzt wurde, unberechtigte „Schlucke aus der Pulle“ zu nehmen.

Begründet werden die Preissteigerungen mit den höheren Einfuhrpreisen für Gas. Bei den Bochumer Stadtwerken bedeutete dies zum 1. Januar 2005 - je nach Gastarif - eine Steigerung um bis zu 10,3 %. Zum 1. Oktober 2005 gab es eine weitere Erhöhung um bis zu 10,4 % und zum 1. Januar 2006 folgt der dritte Aufschlag, der dann mit bis zu 9,4 % zu Buche schlagen wird.

 

Daher hat der Mieterverein gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Gespräche mit den Stadtwerken aufgenommen. Kernforderung: Sie sollen mindestens die Preissteigerungen seit 1. Januar 2003 von unabhängigen Wirtschaftsprüfern untersuchen lassen. Grundlage soll dabei ein Prüfkonzept sein, dass von der Verbraucherzentrale NRW ausgearbeitet wurde.

 

Einer Überprüfung haben die Bochumer Stadtwerke inzwischen zugesagt – allerdings zunächst nur für die Zeit ab 1. Januar 2005 und auch nur durch einen Wirtschaftsprüfer, den sie selber bestimmen wollen. Inzwischen gibt es erste Signale, den Prüfzeitraum deutlich auszudehnen.

 

Der Mieterverein ist zunächst skeptisch, begrüßt aber auch die Gesprächsbereitschaft der Stadtwerke. Michael Wenzel, Geschäftsführer: „Wir sehen schon das Bemühen der Verantwortlichen, allerdings müssen wir halt darauf achten, dass insbesondere die Mieter, die immerhin rund 80 % der Kunden stellen, finanziell nicht unter die Räder geraten!“

 

Um der Forderung nach transparenten Kalkulationen, aber auch nach Bemühungen um Energieeinsparung und Preisbegrenzung Ausdruck zu verleihen, ruft der Mieterverein seine Mitglieder auf, den Preiserhöhungen zu widersprechen und die Erhöhungen nur unter Vorbehalt zu zahlen.

 

Dazu haben wir zwei Musterschreiben entwickelt, die Sie hier als PDF herunterladen können: Eines für Mieter, die direkt Kunde bei den Stadtwerken sind, und eines für Mieter mit gasbefeuerten Zentralheizungen, die sich an ihre Vermieter wenden müssen, da sie nicht selbst Kunden der Stadtwerke sind.

 

Natürlich stehen unseren Mitgliedern auch unsere RechtsberaterInnen mit Rat und Tat zur Seite.


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