Kein Mietspiegel? Kein Problem!
01.06.04 | Rubrik: Lokales
Nach dem Scheitern der Mietspiegel-Verhandlungen gibt es erste Versuche von Vermietern, dennoch Mieterhöhungen durchzusetzen.
Einzelne Mieter zeigten uns Vermieterschreiben, in denen die Wohnung in den Mietspiegel von 2002 eingeordnet wurde und dann im Text behauptet wurde, diese Werte seien nach dem Lebenshaltungskostenindex um 2,1 % fortzuschreiben. Folglich wurde Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 2,1 % gefordert. Ein ganz gründlicher Vermieter hat sogar selbst am PC eine Tabelle gebastelt, die der des Mietspiegels 2002 täuschend ähnlich sieht - nur mit um 2,1 % höheren Werten !
Wir raten allen Mietern, auf solche Machenschaften nicht hereinzufallen.
Nach dem Gesetz ist der Mietspiegel nur eine von vier Möglichkeiten, eine Mieterhöhung zu begründen. Die anderen sind:
- Sachverständigengutachten
- drei teurere Vergleichswohnungen
- Mietdatenbanken
Es ist sicher damit zu rechnen, dass einzelne Hauseigentümer irgendwann versuchen werden, Mieterhöhungsverlangen mit einer dieser Begründungen durchzusetzen. Sehr wahrscheinlich ist auch, dass Vermieter, die Mitglied bei Haus + Grund sind, Mieterhöhungen um 2,1 % verlangen werden, weil der Mietspiegel nach dessen Ansicht um diesen Wert hätte fortgeschrieben werden müssen.
Der Mieterverein ist dagegen überzeugt, dass die Gerichte den bisherigen Mietspiegel bis auf Weiteres weiter anwenden werden. Wir raten daher allen Mitgliedern, die in nächster Zeit ein Mieterhöhungsverlangen im Briefkasten haben:
Stimmen Sie keiner Mieterhöhung zu, die über dem jetzigen Mietspiegel liegt. Ohne Ihre Unterschrift wird die neue Miete nicht gültig!
Wenn Sie ein Erhöhungsverlangen bekommen: Kommen Sie zur Rechtsberatung!
