Keine Zweitwohnungssteuer für Verheiratete
11.11.05 | Rubrik: Lokales
Die Stadt Bochum sieht kaum Einnahmeausfälle durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die Zweitwohnungssteuer für Eheleute verfassungswidrig ist.
Auch in Bochum hat es nach Auskunft der Stadtverwaltung einige Widersprüche gegen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer gegeben. Einige davon hätten trotz Widerspruch unter Vorbehalt gezahlt - diese bekämen ihr Geld nun zurück. Den Widersprüchen werde stattgegeben.
Genaue Zahlen konnte die Kämmerei heute nicht nennen, jedoch seien die Einnahmeausfälle im marginalen Bereich. Bundesweit schätzt der Städte- und Gemeindenbund die Verluste für die Kommunen auf etwa 20 Mio. €. Insgesamt nehmen die Kommune 60 bis 80 Mio. € aus der Zweitwohnungssteuer ein - ein Klacks im Vergleich zu den 47.000 Mio. € Gesamteinnahmen.
Viele Städte verfolgen mit der Zweitwohnungssteuer aber auch primär den Zweck, Bürger, die den meisten Teil ihres Lebens in der Stadt verbringen, dazu zu bewegen, hier ihren ersten Wohnsitz anzumelden. Denn nach der Zahl der mit erstem Wohnsitz gemeldeten Einwohner richtet sich die Höhe aller Zuweisungen, die die Kommune von Bund und Land erhält.
Siehe auch "Urteile"
