Mieterverein fordert mehr Mieterschutz bei Verkäufen

20.09.06 | Rubrik: Lokales, Vermieter

Der Mieterverein hat grundsätzlich etwas dagegen, wenn öffentliche Wohnungsunternehmen verkauft werden oder selbst Wohnungen verkaufen. Das hält natürlich niemand wirklich ab, und wir wären schlecht beraten, wenn wir bei einer Totalverweigerung jedweder Gespräche stehen bleiben würden. Auch mit der VBW haben wir Gespräche geführt und dabei konkrete Forderungen nach mehr Mieterschutz gestellt.

Dass ein Unternehmen, dass an vielen Fällen, wo andere sich nicht trauen, Geld in die Hand nimmt, um in enger Absprache mit der Stadt einzelne Viertel oder gar ganze Stadtteile baulich aufzuwerten, auch Geld braucht, wird niemand bestreiten. Und die VBW hat in jüngster Vergangenheit einige Vorzeige-Projekte realisiert: Hammer Park, Altenbochumer Bogen, einige zählen auch die Lennershof-Siedlung dazu.

 

Um an Geld zu kommen, muss man manchmal etwas verkaufen. Das kann auch der Mieterverein nicht ernsthaft in Abrede stellen. Entscheidend allerdings ist, wie dies geschieht. Es ist nicht einzusehen, dass ein immerhin zur Hälfte in städtischem Besitz stehendes Unternehmen sich in Punkto Mieterschutz von einer privaten Firma wie damals Viterra die Butter vom Brot nehmen lässt.

Der Mieterverein hat deshalb der VBW einen detaillierten Forderungskatalog vorgelegt mit Kriterien, die wir bei weiteren Verkäufen realisiert sehen wollen:

 

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Strikte Anwendung der mietrechtlichen Sozialklausel-Regelung
- In Form eines Dauerwohnrechtes bei hohem Alter, langer Wohndauer, Behinderung, chronischer Krankheit etc.
- In Form eines befristeten Wohnrechtes bei Schwangerschaft, bevorstehender Prüfung (Studium, berufliche Ausbildung, Abitur etc.),
- Betreuung von Kindern in Ortsnähe (Grundschule, Kindergarten) etc.

Darüber hinaus Regelungen nach „Standard Viterra“
- also Sozialklauselregelung wie mit Häusser-Bau
- generelles Dauerwohnrecht ab 65
- 10 Jahre Sperrfrist bei Umwandlung (statt 8 bzw. künftig 3 Jahren)

Umfassende Information betroffener Mieterinnen und Mieter sowie des Mietervereins vor einem Verkauf

Anwendung der Schutzklauseln gegenüber Käufern unter Beteiligung von Mietervertretern (Mieterrat) und Mieterverein

Alternativen ermöglichen
- Genossenschaftsmodelle
- unter Umständen Mieterprivatisierung (wenn von Mietern gewollt)

Unterstützung der Bildung von Mieterbeiräten

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Die Geschäftsleitung der VBW hat grundsätzlich Gesprächsbereitschaft signalisiert. Die Beratung in den Gremien des Unternehmens ist aber noch nicht abgeschlossen. Das mühseelige Geschäft, selbst direkt an Mieter zu verkaufen, die Interesse daran haben, will man sich an der Wirmer Straße allerdings auf keinen Fall antun.


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