Mieterverein fordert Nachbesserungen für Hartz IVer

05.05.06 | Rubrik: Lokales, Soziales

Die Übernahme der "Kosten der Unterkunft" für Empfänger von Arbeitslosengeld II treibt den Mieterverein um. Im Januar waren 1400 von ihnen schriftlich aufgefordert worden, ihre Wohnkosten zu senken, da sie "unangemessen" seien. Schon damals hatte der Mieterverein geschlossen, dass die meisten von ihnen das Problem wohl nur durch Umzug lösen können und gefolgert: Solche Umwälzungen verträgt der Bochumer Wohnungsmarkt nicht, ohne dass es zu  nicht wünschenswerten  Konzentrationen Arbeitsloser in Billig-Vierteln kommt.

 

In der Zwischenzeit hat der Verein mit (fast) allen Fraktionen im Rat Gespräche geführt. Jetzt wendet er sich mit einem 5-seitigen Schreiben an alle Mitglieder des Sozialausschusses. Darin schlägt er eine Reihe von Nachbesserungen in der Richtlinie T 29 vor, die die Kostenübernahme regelt. "Wir haben ausschließlich Vorschläge gemacht, die der Sozialausschuss kraft eigener Beschlusskompetenz auch sofort umsetzen kann", betont Mietervereins-Geschäftsführer Michael Wenzel. Und wir haben an der bisherigen Rechtsprechung nicht gerüttelt, wonach sich Hilfeempfänger am unteren Drittel des Wohnungsmarktes orientieren müssen. Aber wir fanden es zum Beispiel wichtig, dass auch die bisherige Rechtsprechung zum ALG II in den Richtlinien Berücksichtigung findet."

 

So fordert der Mieterverein unter anderem, den Passus, dass ALG II-Empfänger auch auf Schlichtwohnungen ohne Bad und Heizung verwiesen werden können, zu streichen. Er sei durch das berühmt gewordene "Badezimmer-Urteil" des Sozialgerichts Dortmund überholt. Stattdessen sollen zum Beispiel die Zuschläge für Balkon, Wärmedämmung und Gegensprechanlage, die der Mietspiegel auch in der relevanten Baualtersklasse "1950 - 1969" zulässt, berücksichtigt werden. Wenzel: "Das hat nichts mit Luxus zu tun und findet sich, wie wir aus der Datenerhebung zum letzten Mietspiegel wissen, inzwischen in einer Mehrzahl der Wohnungen. Genügend Ersatzwohnungen, die keines dieser drei Merkmale aufweisen, sind am Markt ohnehin nicht zu finden."

 

Weitere wichtige Forderungen des Vereins: Die Umzugskosten sollen in realistischer Höhe kalkuliert werden. Die Gerichte verurteilen ARGEn nämlich landauf, landab, Unzugskosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen und lehnen Pauschalen oder Deckelungen ab. Dann, so der Mieterverein, käme man auch zu einer anderen "Toleranzschwelle", unterhalb derer ein Umzug unwirtschaftlich wäre. Außerdem möchte der Mieterverein, dass als Mietobergrenze derjenige Mietspiegel herangezogen wird, nach dem die Miete zuletzt gebildet wurde. Grund: Ausgerechnet in der relevanten Baualtersklasse sind die Werte in dem seit April gültigen neuen Mietspiegel gesunken.


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