Neuer Mietspiegel für Hattingen
01.06.05 | Rubrik: Lokales
In Hattingen ist heute nach über dreijährigen Verhandlungen der neue Mietspiegel in Kraft getreten. Erstmals in der Geschichte handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel.
Qualifiziert bedeutet, dass der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessensverbänden und der Stadt anerkannt wurde. Vor Gericht gilt der Mietspiegel als echter Beweis für die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese stellt die Obergrenze für Mieterhöhungen dar.
Dem neuen Mietspiegel liegt eine empirische Erhebung mit über 1700 Datensätzen zu Grunde. Das Ergebnis ist eine 12-seitige DIN-A5-Broschüre mit einer bestechend einfachen Mietpreis-Tabelle auf der letzten Seite. Darin wird die ortsübliche Vergleichsmiete in drei Baualtersklassen und fünf Größenkategorien ausgewiesen. Die Preise liegen zwischen 4,22 und 6,85 Euro pro Quadratmeter. Dazu kommt eine kurze Liste mit je vier möglichen Zu- und Abschlägen.
Besonders wichtig sind deshalb die Erläuterungen im Text, die erklären, wann zum Beispiel ein Modernisierungszuschlag erhoben werden darf oder wann ein Abschlag für "einfache Ausstattung" vorgenommen werden muss.
Im Vergleich zum alten Mietspiegel von 2001 sind die Werte um durchschnittlich 0,47 € pro qm gesunken. Der Mieterverein wertet dieses Ergebnis der statistischen Erhebung als Ausdruck für den allgemein entspannten Wohnungsmarkt in Hattingen, auf dem sich die früheren Mieten bei neuen Vertragsabschlüssen offenbar nicht mehr durchsezuen lassen.
Das schließt aber nicht aus, das in - nicht einmal seltenen - Einzelfällen der neue Mietspiegel auch zu deutlich höheren Mieten führen kann. Der alte Mietspiegel basierte auf Daten aus dem Jahre 1986, die seither stets fortgeschrieben wurden. Dazwischen lagen die 90er Jahre mit erheblicher Wohnungsnot, in der vor allem die früher sehr billigen Mieten in Altbauten kräftig gestiegen sind, weil die Wohnung an sich - unabhängig von ihrem Zustand - erheblich an Bedeutung gewann. Dies schlägt sich in der jetzigen Datenerhebung natürlich nieder.
Teurer geworden sind vor allem Altbauten und zeitgemäße Wohnungen jüngerer Baujahre. Die zahlreichen Wohnungen aus den 50er und 60er Jahren sind dagegen - zumindest, wenn sie nicht umfassend modernisiert wurden - im Preis gesunken.
Der Mieterverein rät allen Mietern, die in den nächsten Wochen und Monaten ein auf den neuen Mietspiegel gestütztes Mieterhöhungsverlangen erhalten, die Rechtsberatung aufzusuchen - zumindest dann, wenn Zuschläge für "gute Wohnlage", "gehobene Ausstattung" oder "Modernisierung" geltend gemacht werden. Denn die Definitionen hierfür sind neu und könnten zu Fehlinterpretationen durch die VermieterInnen führen.
Der neue Mietspiegel ist kostenlos in unserer Geschäftsstelle, Schulstraße 49, erhältlich, aber leider noch nicht online verfügbar. Sobald dies der Fall ist, werden wir an dieser Stelle informieren.
