Vorerst keine Zwangsumzüge

24.06.05 | Rubrik: Lokales

In Bochum wird es vorerst - von extremen Einzelfällen abgesehen - keine Aufforderungen an ALG II-BezieherInnen geben, ihre "Kosten der Unterkunft" (KdU) zu senken. Das beschloss der Sozialausschuss einstimmig auf seiner gestrigen Sitzung. Der Beschlussempfehlung der Verwaltung, die bisherigen Richtlinien des Sozialamtes unverändert auf alle ALG II-BezieherInnen anzuwenden, wodurch 800 Haushalte eine solche Aufforderung erhalten hätten, mochte keine Partei folgen.

Die PDS hatte Vertagung auf den September beantragt, doch die rotgrüne Mehrheit wollte der Verwaltung konkrete Aufträge, die Sozialamtsrichtlinie zu verbessern, mit auf den Weg geben. Sie stellte deshalb einen Ergänzungsantrag, eine Reihe von Kriterien bei der Beurteilung, ob eine bestimmte Wohnung "angemessen" ist, hinzuzufügen:

 

-> Bei Familien mit Kindern sollen "Nachbarschaftshilfe und -kontakte, Kindergarten- und Schulbesuche sowie weitere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder als Beurteilungskomponenten mit hinzugezogen werden".

-> Es soll sicher gestellt werden, dass die KdU-Regeln bei Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, nicht den Zielen des Gewaltschutzgesetzes zuwider laufen. Bei Bewohnerinnen eines Frauenhauses sollen die Kosten zumindest zeitweise parallel übernommen werden.

-> Frauen oder Familien mit Nachwuchs sollen ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat eine größere Wohnung anmieten dürfen, nicht erst ab Geburt des Kindes.

-> Während der Elternzeit soll kein Umzug verlangt werden.

Bei der Angemessenheitsprüfung soll auch die Wohndauer und das Alter berücksichtigt werden.

-> Bei den Umzugskosten sollen auch die Kosten für notwendige Renovierungen und eventuell unvermeidbare doppelte Mietzahlungen berücksichtigt werden. Die soll bei der Prüfung, ob ein Umzug in eine billigere Wohnung wirtschaftlich überhaupt sinnvoll ist, berücksichtigt werden.

 

Nun soll, so beschloss der Ausschuss einstimmig, die Verwaltung bis August eine neue Richtlinie vorlegen, die dann nacheinander im Sozialausschuss, im Hauptausschuss und abschließend im Rat behandelt werden kann.

 

Zuvor hatte es in der Debatte heftige Angriffe gegen den Mieterverein gegeben, der die Fraktionen in einem Schreiben aufgefordert hatte, der Verwaltungsempfehlung nicht zu folgen. Einige PolitikerInnen gebärdeten sich, als seihen sie selbst - und nicht die Verwaltung - Zielscheibe unserer Kritik gewesen. Lesen Sie dazu unseren Kommentar.


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