Clement jagt Arbeitslose
18.10.05 | Rubrik: Soziales
Wegen vermeintlichen oder tatsächlichen Missbrauchs macht Noch-Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) verstärkt Jagd auf ALG II-BezieherInnen. Die Arbeitsagenturen machen zunehmend Hausbesuche, um die Wohnverhältnisse der HilfeempfängerInnen zu überprüfen.
Ursache ist, dass die Anzahl der ALG II-Haushalte massiv unterschätzt wurde, so dass der Finanzbedarf viel höher ausfällt als erwartet. Statt 14,5 Mrd. werden nun 26,1 Mrd. € gebraucht. Als einen der Gründe für diese Fehlkalkulation glaubt der Städte- und Gemeindenbund "massiven Missbrauch" ausgemacht zu haben. Bis zu 10 % der Bedarfsgemeinschaften verschwiegen zum Beispiel den Behörden eine "eheähnliche Gemeinschaft", in dem sich ein Partner eine Schein-Adresse zulegt.
Als üble Kampagne gegen Arbeitslose hat der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) die Publikation des Wirtschaftsministeriums mit dem Titel "Vorrang für die Anständigen" bezeichnet. "Hierbei handelt es sich um den Versuch des Ministers, durch eine Sündenbock-Kampagne von eigener Hilflosigkeit abzulenken", sagte Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV. <?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />
Als unerträglich bezeichnete es Schneider, dass das Ministerium selbst vor dem Gebrauch des Wortes "Parasit" nicht zurückschrecke. "Eine derart menschenverachtende Wortwahl darf in einer Demokratie nicht ohne Konsequenzen für die Urheber bleiben", forderte Schneider. Zwar sei ein Missbrauch von Leistungen nie auszuschließen. Der reißerische Charakter dieses Pamphlets belege aber, dass dem Ministerium nicht an einer sachlichen Aufklärung gelegen sei, so Schneider.
Der Mieterverein hatte in der Vergangenheit mehrfach Langzeitarbeitslosen geraten, ihre Lebensverhältnisse möglichst noch vor dem ALG II-Antrag zu klären. Denn Paare, die in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben (d. h. wohnen und wirtschaften), werden als Bedarfsgemeinschaft behandelt. Hat einer von beiden ausreichendes Einkommen, erhält der andere kein ALG II.
Wer nicht auf diese Weise in einer Zwangsehe landen will, dem bleibt nichts anderes übrig, als sich wieder getrennte Wohnungen zu suchen und die Beziehung auf Besuchsbasis zu gestalten. Besuche dürfen allerdings durchaus auch "Übernachtungsbesuche" sein.
Die getrennten Wohnungen müssen aber tatsächlich existieren. Wer sich nur pro Forma wieder bei den Eltern oder anderen Verwandten oder Freunden anmeldet, dort aber weder Zimmer noch Bett hat, riskiert eine Strafanzeige wegen Betrugs.
