Heizkostenstreit entschieden
18.02.08 | Rubrik: Soziales
Der Heizkosten-Streit zwischen Mieterverein und Bochumer ARGE ist - vorerst - entschieden. Der Hauptausschuss beschloss am 18. Februar eine Änderung der Richtlinien für die Heizkosten-Übernahme von ALG-II-Abhängigen. Danach sollen ab sofort Heizkosten nur noch dann gekürzt werden, wenn im Einzelfall Hinweise für ein unwirtschaftliches Heizverhalten vorliegen. Genau das fordert der Mieterverin seit November 2006 - und war darüber in heftigen Streit mit der ARGE geraten.
Hartz IV ist ein schlechtes Gesetz. Nicht nur, weil es hunderttausende Menschen in Armut gestürzt hat. Nicht nur, weil es Millionen die Sicherheit nimmt, einen erreichten Lebensstandard auch im Falle der Arbeitslosigkeit wenigstens angenähert halten zu können. Nicht nur, weil es jeden Job, jede Entfernung und jeden Hungerlohn für zumutbar erklärt. Sondern auch, weil es einfach schlampig gemacht ist.
Eines der vielen Dinge, über die sich der Gesetzgeber wenig Gedanken gemacht hat, sind die „Kosten der Unterkunft“. Sie sollen in voller Höhe von ARGE oder Jobcenter übernommen werden, „soweit sie angemessen sind“. Was angemessen ist, sagt das Gesetz nicht. Und so bleibt es den Kommunen selbst überlassen, das zu definieren.
Bei der Netto-Miete orientieren sich die meisten am Mietspiegel. Das klingt vernünftig. Streiten muss man dann nur darüber, welcher Wert in der Tabelle die Obergrenze sein soll. Bei den kalten Nebenkosten wird in der Regel die volle Höhe übernommen. Denn bekanntermaßen kann der Mieter diese Höhe gar nicht beeinflussen.
Bei den Heizkosten wird's schwierig. Denn deren Höhe hängt einerseits stark von der Beschaffenheit des Gebäudes (Wärmedämmung), der Heizanlage (Wirkungsgrad) und der Lage der Wohnung im Hause (Wetterseite) ab. Andererseits beeinflusst das persönliche Heizverhalten den Verbrauch. Wer auch im Winter in ärmellosem T-Shirt oder bauchfreien Top herumlaufen will und deshalb auf 24 Grad aufheizt, und das am besten noch bei ständig abgekipptem Fenster, der heizt eben buchstäblich „zum Fenster hinaus“ und produziert hohe Kosten.
Die Bochumer ARGE glaubte im Herbst 2006, einen Königsweg gefunden zu haben: Den Durchschnitt des Hauses. Wer mehr verbrauchte, dessen Heizkosten galten als unangemessen. Eine Öffnungsklausel erlaubte eine geringe prozentuale Überschreitung, wenn die Lage im Hause ungünstig oder der Wärmebedarf des Mieters wegen Alter oder Krankheit höher war.
Das rief sofort den Mieterverein auf den Plan. Denn zu diesem Zeitpunkt hatten bereits zahlreiche Sozialgerichte jede Art von Pauschalierung für unzulässig erklärt. Die ARGE reagierte pampig, warf dem Mieterverin Inkompetenz vor und behauptete, ihre Praxis sei „gerichtsfest“. Damit kann sie allerdings nur die Zeit vor 2004 gemeint haben, als es Hartz IV und das Arbeitslosengeld II noch gar nicht gab, und als noch die Verwaltungsgerichte für Sozialhilfe-Fälle zuständig waren.
Der Mieterverein reagierte mit Muster-Widersprüchen, die öffentlich verbreitet wurden. Seine Forderung: Die tatsächlichen Heizkosten haben so lange als angemessen zu gelten, wie dem Hilfe-Empfänger nicht im Einzelfall ein unwirtschaftliches Heizverhalten nachgewiesen wird.
Im Stadtrat machte sich „Die Linke“ diese Forderung zu eigen. Ihr entsprechender Antrag im Sozialausschuss wurde jedoch von der rot-grünen Mehrheit in einen Prüfauftrag abgemildert.
Die Verwaltung prüfte und befand: Beim Landessozialgericht NRW sei ein Prozess aus Bochum über genau diese Frage anhängig. Dieses Urteil solle man abwarten und danach gegebenenfalls die Richtlinien zur Übernahme von Heizkosten ändern.
So beschlossen. Nur hieß das leider nicht, dass in der Zwischenzeit die bestehenden Richtlinien nicht angewendet worden wären. Hunderten von ALG-II-Abhängigen wurden die Heizkosten gekürzt, Tausenden eine Kürzung angedroht.
Währenddessen ergingen immer wieder Urteile von Sozial- und Landessozialgerichten, die sich der bisherigen Rechtsprechung anschlossen: Keine Pauschalierung von Heizkosten, Kürzung nur bei persönlicher Verschwendung - die Bochumer ARGE focht das nicht an, und der Sozialausschuss sah keine Notwendigkeit, einzugreifen. Sogar das LSG NRW in Essen entschied mehrfach für die Hilfe-Empfänger und bezeichnete diese Rechtsprechung in einem Urteil von 21. Dezember 2007 sogar als „absolut herrschende Meinung“. Nur sind das andere Kammern, und der Fall aus Bochum ist immer noch nicht entschieden.
Das rief erneut die „Linksfraktion“ auf den Plan. Sie beantragte im Hauptausschuss - weil der Sozialausschuss erst im März wieder tagt - ein Moratorium: Keine Kürzungen mehr, bis das Urteil im Bochumer Fall vorliegt. Natürlich wollte sich die rot-grüne Koalition nicht vorführen lassen und formulierte einen eigenen Antrag, der aufs I-Tüpfelchem dem glich, was „Die Linke“ schon im November 2006 beantragt hatte, und was der Mieterverein immer gefordert hat: Die Richtlinien sollen sofort geändert werden.
Im Hauptausschuss wurde dieser Umstand wortreich verschleiert. Von „Unsicherheiten“ wegen „sich ändernder Rechtsprechung“ war da die Rede und von einem „Grundsatzurteil“ des LSG Essen, das leider noch ausstehe. Alles Unsinn. Ein Landessozialgericht ist „nur“ die zweite Instanz, ein „Grundsatzurteil“ ist höchstens vom Bundessozialgericht zu erwarten. Und die Rechtsprechnung ist seit In-Kraft-Treten von Hartz IV in der Heizkosten-Frage absolut konstant.
Aber wenn man gewonnen hat, soll man nicht nachkarten. Natürlich enthält der Beschluss des Hauptausschusses eine Öffnungsklausel: Wenn das „Grundsatzurteil“ über den Bochumer Fall endlich vorliegt, sollen die Richtlinien - wenn nötig - noch einmal angepasst werden.
