Mieterverein kritisiert Verschwendung von Steuergeld
17.01.06 | Rubrik: Soziales
Der Mieterverein begrüßt nachdrücklich das "Badezimmer-Urteil" des Sozialgerichts Dortmund, kritisiert aber, dass es überhaupt zu der Entscheidung kommen musste.
Der Mieterverein Bochum begrüßt nachdrücklich die Entscheidung des Dortmunder Sozialgerichts, nach dem Wohnungen mit Bad auch für Langzeitarbeitslose grundsätzlich als angemessen zu gelten haben. Auch zwei weitere Feststellungen in der Entscheidung sind nach Ansicht des Mietervereins in ihrer Bedeutung gar nicht hoch genug einzuschätzen:
1. Arbeitslose dürfen auch Wohnungen beziehen, die teurer sind als die bisherige, solange die Miete unterhalb der Angemessenheitsgrenze liegt.
2. Die ARGE ist auch dann verpflichtet, die Miete zu übernehmen, wenn der Umzug vorher nicht ausdrücklich genehmigt war.
Auf Kritik stößt jedoch beim Mieterverein, dass es überhaupt zu der Entscheidung kommen musste. Pressesprecher Aichard Hoffmann: "Die Entscheidung des Gerichts war logisch, konsequent und in jeder Hinsicht vorhersehbar. Schließlich hat die Stadt das, was sie für einen angemessene Miete hält, selber festgesetzt. Dass die ARGE es hier überhaupt auf einen Gerichtsentscheid hat ankommen lassen, ist eine völlig überflüssige Verschwendung von Steuergeld. Statt ihren Kunden Steine in den Weg zu legen und sich dafür vor Gericht Ohrfeigen abzuholen, sollte die ARGE sich auf das besinnen, was schon dem Namen nach ihre Aufgabe ist: Die Grundversorgung Erwerbsloser zu sichern!"
