Mini-Wohnungen für Arbeitslose

24.07.10 | Rubrik: Soziales

Die Bundesregierung plant größere Freiheiten für die Kommunen bei der Festlegung der Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger. Das kam durch eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag ans Licht.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II zahlen die Kommunen die "Kosten der Unterkunft" - allerdings nur, soweit sie angemessen sind. Was angemessen ist, muss nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nach der sogenannten "Produktmethode" ermittelt werden: Angemessene Quadratmeterzahl multipliziert mit angemessenem Quadratmeterpreis gleich angemessene Miete.

Den qm-Preis bestimmen die Kommunen selbst und orientieren sich dabei in der Regel am unteren Drittel des Mietspiegels. 

Über die Größe gibt es jedoch wiederum höchstrichterliche Rechtsprechung: Es gelten die gleichen Grenzen, die auf im Sozialen Wohnungsbau gelten: Das waren bis einschl. 2009 45 qm für einen Ein-Personen-Haushalt und 15 qm mehr für jede weitere Person. Aktuell gibt es Streit, ob es nicht 5 qm mehr sein müssen.

Doch diese Regel könnte fallen, wenn die Bundesregierung das Sozialgesetzbuch ändert. Offenbar ist dies geplant. Dann könnten Städte die qm-Zahl herunterschrauben und so kräftig zu Lasten der Arbeitslosen sparen.

Ob sie damit weit kämen, entscheiden wiederum Gerichte. Denn die sind bisher der Meinung, dass die Kommunen im Zweifelsfall nachweisen müssen, dass es am örtlichen Wohnungsmarkt auch entsprechend viele Wohnungen zu dem Preis gibt, den die Kommune als Obergrenze festgelegt hat. Die von vielen Sozialverbänden befürchteten Mini-Wohnungen für Hartz-IVer blieben dann ein bloßes Schreckgespenst.

Immerhin dürften die Kommunen aber mit Argusaugen auf ihre Nachbarn schielen. Denn wer mehr zahlt als andere, muss befürchten, Zuzug von Transferleistungsempfängern in die eigenen Mauern zu provozieren. Wer zuerst der Versuchung erliegt, zu kürzen, könnte so eine Abwärtz-Spirale in Gang setzen, unter der die Ärmsten leiden.

Zu befürchten sind aber auch neue Schwierigkeiten für Kommunen, ihre Haushalte bei der Bezirksregierung genehmigt zu bekommen. Denn wer sich allzu großzügig bei den Kosten der Unterkunft zeigt, würde dann darauf verwiesen werden, dass da noch Sparpotenzial ist. 

 


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