Schwarz-Gelb plant Pauschale für Hartz-IV-Miete

23.10.09 | Rubrik: Soziales

Die Regelungen über die Übernahme der "Kosten der Unterkunft" von Langzeitarbeitslosen könnten schon bald bundesweit vereinheitlicht werden. Bei den Berliner Koalitionsgesprächen wurden Pauschalen für Miete, Heiz- und Nebenkosten angekündigt. Außerdem sollen die Wohnkosten direkt von der ARGE an den Vermieter gezahlt werden.

 

Nach § 22 des II. Sozialgesetzbuchs werden Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern in voller Höhe übernommen, "soweit sie angemessen sind". Was angemessen ist, bestimmen bisher die Kommunen. Allerdings sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, dass der Bund die Angemessenheitsgrenzen per Verordnung regelt. Die rot-grüne und die schwarz-rote Bundesregierung hatten von dieser Ermächtigung allerdings keinen Gebrauch gemacht.


Das soll sich jetzt offenbar ändern. Für die FDP bietet sich hier die Möglichkeit zum Einstieg in das von ihr favorisierte "Bürgergeld": 650 € für jeden soll alle anderen Sozialleistungen ersetzen. Bisher ist nur der Regelsatz einheitlich, die "Kosten der Unterkunft" unterscheiden sich von Stadt zu Stadt stark.


Das liegt zum Teil am unterschiedlichen Willen der politisch Verantwortlichen, zum Teil aber auch am unterschiedlichen Mietniveau. Dem will allerdings auch die neue Koalition weiter Rechnung tragen - durch unterschiedliche Mietenstufen wie beim Wohngeld.

Ob sich diese Pauschalen positiv oder negativ für die Betroffenen auswirken, dürfte stark von deren Höhe abhängen und von Ort zu Ort sehr verschieden sein.

 

Direktzahlung entmündigt Arbeitslose

Wesentlich problematischer ist der Plan, die Kosten der Unterkunft" künftig nicht mehr an den Hilfeempfänger, sondern direkt an den Vermieter zu zahlen. Dadurch werden Millionen Langzeitwarbeitslose in einem zentralen Lebensbereich - dem Wohnen - regelrecht entmündigt. Wer beispielsweise wegen Wohnungsmängeln die Miete mindern will, muss zunächst ARGE oder Jobcenter von der Richtigkeit dieser Maßnahme überzeugen.

Auch für Vermieter hat die Direktzahlung Nachteile. Ein nicht geringer Teil der Hilfeempfänger erhält ergänzende Leistungen neben eigenem Einkommen. Es gibt Nachzahlungen auf erteilte Heizkostenabrechnungen usw. Bei Direktzahlung bedeutet dies, dass der Vermieter seine Mietzahlung in zwei – aus seiner Sicht willkürlichen – Teilleistungen erhält, die er sodann wiederum aufteilen und verbuchen muss. Zahlt aus irgendeinem Grund die ARGE nicht, das war aus technischen Gründen z.B. Januar und Februar 2005 flächendeckend der Fall, kann sich der Vermieter nur an seinen Mieter wenden. Dieser wiederum ist – da zwangsentmündigt – aus dem Spiel.

Außerdem kann der Vermieter dem arbeitslosen Mieter nicht kündigen, wenn die ARGE die Miete nicht pünktlich zahlt. Das hat unlängst der BGH entschieden (AZ: VIII ZR 64/09). Dies gilt allerdings auch bei Nicht-direkt-Zahlung.


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