Bundesrat für Einschränkung der Mieterhöhung nach Sanierung
26.06.11 | Rubrik: Wohnungspolitik, Neueste Meldungen
Der Deutsche Mieterbund NRW dankt Ministerpräsidentin Hannelore Kraft für ihren Einsatz im Bundesrat.
In seiner Stellungnahme zu den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwürfen zur Energiewende hat sich der Bundesrat in der letzten Woche für eine sozialverträgliche Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter im Bereich der energetischen Gebäudesanierung ausgesprochen. Der Bundesrat fordert u.a.: “Die Belastung der Mieter durch umlagefähige Sanierungskosten sollte den Betrag der damit verbundenen Nebenkosteneinsparungen nicht überschreiten.“
„Wir begrüßen diesen einstimmigen Beschluss aller Ministerpräsidenten. Es entspricht nicht der Realität, dass die Mieter aufgrund der energetischen Gebäudesanierung verringerte Nebenkosten zahlen und dadurch sparen. Studien haben gezeigt, dass die Mehrbelastung durch Mieterhöhungen nach der Sanierung bei 2,50 € pro Quadratmeter liegt, während die Nebenkosten nur um 0,50 € pro Quadratmeter sinken“, sagt Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mieterbundes Nordrhein-Westfalen.
„Gerechtigkeit wird dadurch erzielt, dass die Mieterhöhung nach der Sanierung auf den Betrag der tatsächlich erwirkten Einsparung begrenzt ist. Diese so genannte Warmmietenneutralität bewirkt zugleich, dass nur diejenigen Maßnahmen durchgeführt werden, die tatsächlich Energie effektiv einsparen“, so von Grünberg weiter.
Im bevölkerungsstarken Nordrhein-Westfalen spüren viele Mieter schon jetzt die Folgen der energetischen Sanierung. Insbesondere in den Ballungsräumen entlang der Rheinschiene gibt es massive Mietsteigerungen, die zu einer Verdrängung einkommensschwacher Familien, Rentner, Studenten und Auszubildenden in Randzonen führt. „Wir freuen uns deshalb, dass Hannelore Kraft als Vertreterin unseres Bundeslandes diesen Konsens im Bundesrat erreicht hat“, so von Grünberg abschließend.
