Bundesregierung beschließt Energiepass
25.04.07 | Rubrik: Wohnungspolitik, Verbrauchertipps
Die schwarz-rote Bundesregierung hat heute nach monatelangem Gezerre die Einführung des Energiepasses für Wohngebäude ab dem 1. 1. 2008 beschlossen. Bei jedem Verkauf oder Mieterwechsel muss der Ausweis vom kommenden Jahr an vorgelegt werden. Durch EU-Recht ist dies eigentlich schon seit 2006 vorgeschrieben.
Außer der verspäteten Einführung ist die Bundesregierung den widerstrebenden Hauseigentümern weit entgegen gekommen. In den meisten Fällen soll statt einem bedarfsorientierten der billigere und weniger aussagekräftige verbrauchsorientierte Energiepass zulässig sein. Dieser gibt nur an, was die Mieter im Hause im Schnitt verbrauchen - was natürlich nicht nur vom energetischen Zustand des Gebäudes abhängt, sondern auch stark vom persönlichen Heizverhalten der Mieter. Dieser "Energiepass light" soll bei allen Wohnungen zulässig sein, die nach 1978 errichtet wurden und mehr als vier Wohnungen enthalten.
Der bedarfsorientierte Energiepass, der den tatsächlichen Energiebedarf abhängig von den baulichen Gegebenheiten angibt, ist vorgeschrieben
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bei allen Neubauten,
nach umfassenden Modernisierungen mit öffentlichen Mitteln,
bei Häusern, die vor 1978 errichtet wurden und nicht mehr als vier Wohnungen enthalten.
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Der Deutsche Mieterbund hat den verbrauchsorientierten Energiepass immer als unzureichend kritisiert und hofft, dass sich der bedarfsorientierte durchsetzt - einfach, weil Wohnungssuchende danach verlangen. Angesichts ständig steigender Energiekosten fordert der Mieterverein alle Wohnungssuchenden dringend auf, nach dem Energiepass zu fragen. Schließlich will man bei neuen Autos, Kühlschränken oder Waschmaschinen ja auch wissen, was sie verbrauchen.
Positiv ist, dass das Kabinett eine Bußgeldvorschrift aufgenommen hat: Vermieter oder Verkäufer, die keinen Energiepass vorlegen (können) müssen mit einem Bußgeld rechnen. Der Energiepass muss allerdings nicht irgendeiner Behörde, sondern dem Miet- oder Kaufinteressenten vorgelegt werden.
