Bundestag verabschiedet Wohngeld-Erhöhung
25.04.08 | Rubrik: Wohnungspolitik
Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung eingebrachte Wohngeld-Erhöhung beschlossen. Damit kann das Gesetz wie geplant zum 1. 1. 2009 in Kraft treten. Rund 690.000 Haushalte erhalten dann im Schnitt 142 € Wohngeld. Das sind 60 % mehr als bisher (92 €).
Vier Eckpunkte der beschlossenen Wohngeldreform sind für Mieter von besonderer Wichtigkeit:
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Die unterschiedlichen Baualtersklassen für die Berechnung des Wohngeldes fallen weg. Hiervon profitieren vor allem Wohngeldempfänger in Wohnungen, die vor 1992 fertiggestellt wurden.
Die bisherigen Höchstbeträge werden angehoben. Damit wird auch der Kreis der Berechtigten erweitert, die einen Antrag auf Wohngeld stellen können.
Es gibt höheres Wohngeld. Hiermit wird ein Ausgleich geschaffen für die Preissteigerungen bei Miete, Strom und kalten Betriebskosten seit der letzten Wohngeldanpassung im Jahr 2001.
Erstmals werden Heizkosten bei der Wohngeldgewährung eingerechnet. Bei der zu berücksichtigenden Miete sollen 50 Cent pro Quadratmeter an Heizkosten berücksichtigt werden.
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Etliche Haushalte werden durch die Änderungen erstmals Wohngeld beantragen können. Der Mieterverein weist deshalb darauf hin, dass Wohngeld nicht automatisch ausgezahlt wird, sondern beantrag werden muss. Wie das geht, verrät unser Ratgeber "Wohngeld". Er berücksichtigt natürlich noch nicht die soeben beschlossenen Änderungen. Wir werden ihn aktualisieren, sobald die neuen Tabellen vorliegen. Die wesentlichen Grundzüge bleiben aber bestehen - vor allem die zur Antragsstellung.
Das Wohngeld war zuletzt 2001 erhöht worden. 2006 gab der Staat rund 956 Mio. € dafür aus. Die jetzt beschlossenen Erhöhung hat ein Volumen von zusätzlichen 520 Mio. €. Das ist zwar für die betroffenen Haushalte - überwiegend Rentner - eine weit deutlichere Entlastung als zum Beispiel die heiß diskutierte Außerfahrplanmäßige Rentenerhöhung von 1,1 %. Für die öffentlichen Haushalte hält sich die Belastung dennoch in Grenzen, da die Zahl der Wohngeldbezieher seit 2005 stark zurückgegangen ist. Durch die Einführung von Hartz IV erhalten Langzeitarbeitslose seither kein Wohngeld mehr, sondern ihre Wohnkosten werden nach dem 2. Sozialgesetzbuch übernommen.
