Bundesverfassungsgericht fordert Wohnungsverkauf
20.10.06 | Rubrik: Wohnungspolitik
Jetzt ist auch das Bundesverfassungsgericht von allen (wohnungspolitisch) guten Geistern verlassen: Bei der Abweisung der Klage auf Schuldentilgung durch den Bund verwies es das Land Berlin darauf, zur Haushaltssanierung seine Wohnungen zu verkaufen.
Die meisten in Deutschland freuen sich über das Karlsruher Urteil, mit dem das Bestreben des Landes Berlin, einen Teil seiner Schulden auf den Bund abzuwälzen, abgewiesen wurde: Die Bundesregierung allemale, aber auch etliche andere Länder, die fürchteten, über den Länderfinanzausgleich mit für Berlin bluten zu müssen. Auch aus "ordnungspolitischen Gründen" begrüßen viele die Maxime: Wer Schulden macht, soll sie auch selbst bezahlen.
Geradezu hahnebüchen wirkt das Urteil aber, wenn man in die Begründung schaut: Einerseits monieren die Karlsruher Oberrichter, Berlin habe noch nicht alle Sparmöglichkeiten ausgeschöpft. Wer so viele Schulden habe, solle zum Beispiel erstmal die Beitragsfreiheit der Kindergärten abschaffen. Betroffene Eltern wird's freuen - Haushaltssanierung auf Kosten der Kleinsten.
Andererseits fordert Karlsruhe aber auch von Berlin, seine Einnahmen zu verbessern, beispielsweise durch eine Anhebung der Gewerbesteuer oder durch den Verkauf seiner Wohnungen. Die sollen immerhin 5 Mrd. Euro wert sein.
Hier haben die Verfassungsrichter offensichtlich nie den Mietervertretern zugehört, obwohl die seit Jahren geradezu gebetsmühlenartig wiederholen, das solcher Art Verscherbeln des Tafelsilbers nicht nur wohnungspolitisch katastrophal, sondern auch finanzpolitisch schlicht dumm ist.
Natürlich kann man mit den Verkaufserlösen Schulden tilgen und damit die Zinslast senken. Auf der anderen Seite stehen aber deutliche Mehrausgaben für Belegungsrechte, die man dann kaufen muss, sowie beim Wohngeld und Hartz IV, wenn die Mieten steigen.
Hinzu kommen natürlich Einnahmeverluste, weil die Mieten nun nicht mehr ins Stadtsäckel fließen. Und die meisten kommunalen Wohnungsunternehmen schreiben schwarze Zahlen - was man beileibe nicht von jedem Unternehmen behaupten kann, das ganz oder teilweise der öffentlichen Hand gehört. Normalerweise ist es so, dass eine Kommune mit den Gewinnen von Stadtwerken oder Wohnungsunternehmen die Verluste beispielsweise der Verkehrsbetriebe ausgleichen. Eine Stadt, die die Beteilugung an profitablen Töchtern verkauft, bleibt auf den Schulden der anderen sitzen - und gerät mittelfristig nur noch tiefer in die roten Zahlen. Schon finanzpolitisch ist solches Tun also töricht. Und das sollen die Verfassungsrichter nicht gewusst haben?
Wohnungspolitisch gesehen endet der Verkauf öffentlicher Wohnungen bei den "Heuschrecken". Die Zeche zahlen die Mieter. Erst vor weniger als einem Jahr sanierte die Stadt Dresden ihren Haushalt durch den Verkauf ihrer Wohnungen an die Gagfah (= Fortress) - was im Westen helle Empörung auslöste, weil die Wohnungen erst mit Mitteln aus dem "Solidarpakt II" so saniert worden waren, dass sie verkaufbar wurden. "Gelsenkirchen muss Schulden machen, um seinen Verpflichtungen aus dem Solidarpakt nachkommen zu können - und Dresden saniert sich damit", hieß es damals.
Gestern ging die Gagfah an die Börse. "Dort werden die Dresdener Wohnungen jetzt gehandelt wie Autos oder Schweinehälften", kritisierte DMB-Direktor Franz-Georg Rips. Und natürlich machte man sich vorher mit 9-prozentigen Mieterhöhungen fit für die Börse.
