Energetische Sanierung des Wohnungsbestandes unverzichtbar
24.08.10 | Rubrik: Wohnungspolitik
Der Deutsche Mieterbund fordert, das CO2-Gebäudesanierungprogramm zu verstetigen statt zu kürzen und wendet sich gegen einen Abbau von Mieterrechten
Im Zuge ihres Sparpakets will die Bundesregierung nicht nur die Mittel für die Städtebauförderung halbieren und die Heizkostenkomponente beim Wohngeld streichen. Auch die Fördermittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sollen auf eine Restgröße von 450 Millionen Euro zusammengestrichen werden. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, das Mietrecht zum Nachteil der Mieter zu ändern. „Das ist doppelt falsch“, sagte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten. „Durch den Abbau von Mieterrechten wird nicht eine Wohnung zusätzlich energetisch saniert. Mit der Streichung der Fördermittel aber werden Sanierungsanreize für Vermieter gestrichen, die Wohnkosten in die Höhe getrieben und Arbeitsplätze vernichtet“
CO2-Gebäudesanierung
„Die energetische Gebäudesanierung ist ein zentraler Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung. Zwischen 2006 und 2009 sind mit den Fördermitteln aus dem Gebäudesanierungsprogramm knapp 1,42 Millionen Wohnungen saniert oder besonders energieeffizient errichtet worden. Positiver Effekt für das Klima: Der jährliche Ausstoß des Treibhausgases CO2 verringert sich in Folge der geförderten Baumaßnahmen um fast vier Millionen Tonnen. Jährlich wurden bis zu 290.000 Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung ist dreifach erfolgreich: Es schützt das Klima, macht Wohnen bezahlbar und schafft Arbeitsplätze“ - so nachzulesen auf der Homepage des Bauministeriums zum Thema CO2-Gebäudesanierung.
Trotz dieser beeindruckenden Erfolgsbilanz streicht die Bundesregierung ihr wohl erfolgreichstes Förderprogramm seit Jahren rigoros zusammen. Sie kürzt offensichtlich wider besseres Wissen, sagte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten.
Nachdem im Jahr 2009 2,2 Milliarden Euro für die CO2-Gebäudesanierung zur Verfügung standen, waren es 2010 noch knapp eine Milliarde Euro, sollen es 2011 nur noch 450 Millionen Euro sein.
Fachleute sind sich einig, dass das Gebäudesanierungsprogramm auf zwei Milliarden Euro jährlich verstetigt werden müsste. Die Deutsche Energieagentur fordert sogar eine weitergehende Aufstockung des Programms auf bis zu fünf Milliarden Euro.
„Wird das CO2-Gebäudesanierungsprogramm tatsächlich auf eine Restgröße zusammengestrichen, wird es zu einem drastischen Einbruch bei der energetischen Sanierung von Häusern und Wohnungen kommen. Damit sind die umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung, wie sie seit Jahren formuliert werden, nicht mehr erreichbar. Gleichzeitig werden aufgrund weiter steigender Energiepreise Mieter und Eigentümer jedes Jahr höhere Heizkosten zahlen müssen“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes. „Außerdem zahlt sich jeder Euro, der in bessere Heizungen, Dämmungen und Fenster investiert wird, volkswirtschaftlich mehrfach aus, weil private Folgeinvestitionen in Höhe des Fünf- bis Neunfachen ausgelöst werden. Das schafft Arbeitsplätze und fließt über höhere Steuereinnahmen wieder direkt in die Bundeskasse. Die Bundesregierung selbst gibt an, allein im Jahr 2009 über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm 290.000 Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen zu haben.“
Nicht nachvollziehbar ist nach Meinung des Mieterbund-Direktors die Haltung der Bundesregierung in Bezug auf eine mögliche Inanspruchnahme von EU-Mitteln. Nach Angaben des EU-Kommissars Günther Oettinger stehen EU-Mittel in Höhe von rund 115 Millionen Euro für Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung. Aus Sicht der Bundesregierung besteht aber keine Dringlichkeit für eine EU-Finanzierung. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Dr. Bernhard Heitzer erklärte: „Für die Förderung energiesparender Maßnahmen auf lokaler Ebene sind grundsätzlich die Mitgliedsstaaten verantwortlich, die dies mit entsprechenden eigenen Anstrengungen finanziell unterlegen sollten.“
Mietrecht und energetische Sanierungen
Nach Ansicht der Koalition behindert das Mietrecht energetische Sanierungen und muss deshalb geändert werden. Duldungspflichten sollen erweitert werden, und das Recht, die Miete bei Baumaßnahmen im Rahmen von energetischen Modernisierungsmaßnahmen zu mindern, soll entfallen. „Ich halte diese Argumentation für falsch und zumindest seit den Sparbeschlüssen der Bundesregierung auch nicht für ehrlich. Wenn der Bundesregierung die energetische Sanierung der Wohnungsbestände so stark am Herzen liegt, dann darf sie nicht die Mittel für die CO2-Gebäudesanierung drastisch zusammenstreichen. Durch den Abbau von Mieterrechten wird nicht eine Wohnung zusätzlich energetisch saniert. Die Streichung des Mietminderungsrechts ist nichts anderes als Klientel-Politik“, sagte Siebenkotten.
Das Minderungsrecht gibt es nicht nur im Mietrecht, sondern auch im Kaufrecht, Reiserecht oder Werkvertragsrecht. Es ist nicht nachvollziehbar und widerspricht der Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn im Mietrecht die Mietminderung davon abhängig gemacht wird, ob der Vermieter umbaut bzw. eine einfache Modernisierung durchführt oder ob er energetisch modernisiert. Hinzu kommt, dass es eine hundertprozentig energetische Modernisierung nicht gibt. Gleichzeitig werden Instandhaltungen und Instandsetzungen vorgenommen, unter Umständen auch sonstige Modernisierungsarbeiten. Hier müsste nicht nur differenziert werden, in welchem Umfang, sondern ob überhaupt gemindert werden darf.
Grund für eine Mietminderung sind darüber hinaus nie die energetische Sanierung selbst, sondern immer nur die erheblichen Beeinträchtigungen und Mängel, die infolge der Bauarbeiten im oder am Haus auftreten, zum Beispiel: Lärm, Schmutz, Heizungsausfall, Warmwasserausfall, Nichtbenutzbarkeit der Toilette usw.
Vorschläge des Deutschen Mieterbundes
Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes wären dagegen folgende Mietrechtsänderungen im Bereich Modernisierung/Sanierung tatsächlich sinnvoll und wichtig:
- Die Mieterhöhungsmöglichkeit gemäß Paragraph 559 BGB (11-Prozent-Regelung) ist ersatzlos zu streichen. Modernisierungsmieterhöhungen sind grundsätzlich über das Vergleichsmietensystem vorzunehmen. Der energetische Zustand als Beschaffenheitsmerkmal kann wertsteigernd oder wertmindernd die Vergleichsmiete beeinflussen.
- Bleibt es bei der Mieterhöhungsmöglichkeit nach Paragraph 559 BGB, ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit einzuführen bzw. zu beachten. Ziel muss es sein, Mietsteigerungen warmmietenneutral auszugestalten.
- Führt der Vermieter energetische Modernisierungen und nimmt er keine öffentliche Mittel in Anspruch, darf dem Mieter hieraus kein wirtschaftlicher Nachteil entstehen.
- Energieausweise sind allen Mietern auf Wunsch auszuhändigen. Bei Vertragsabschluss muss der Vermieter neben dem Mietvertrag auch den Energieausweis übergeben.
- Mieter erhalten einen Erfüllungsanspruch sowie Sanktionsansprüche, wenn der Vermieter gegen geltende öffentlich-rechtliche Regelungen der Energieeinsparverordnung verstößt.
