Energiepass stark verwässert
13.06.07 | Rubrik: Wohnungspolitik
Der Bundesrat hat der Einführung des Energiepasses für Wohngebäude am 8. Juni zugestimmt, die Regelungen dabei aber stark verwässert.
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee begrüßte, dass der Bundesrat in den Kernelementen dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt ist. "Wer in Zukunft eine Wohnung mietet oder ein Haus kauft, kann die Energiebilanz des Gebäudes und damit die absehbaren Verbrauchskosten in seine Entscheidung einbeziehen. Diese Transparenz ist gut. Mit dem Energieausweis stärken wir den Verbraucher, setzen ein deutliches Signal für mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich und geben wichtige Impulse für das Baugewerbe. Damit ist der Energieausweis eine wichtige Ergänzung unseres erfolgreichen CO 2-Gebäudesanierungsprogramms. Nach bisheriger Schätzung wurden mit Sanierungen im Rahmen des Programms seit Beginn des Jahres 2006 rund 1,3 Millionen Tonnen CO 2 in der Gebäudesanierung eingespart. Bis 2020 wollen wir 20 Prozent an CO 2 im Gebäudebereich einsparen. Insgesamt können Mieter und Eigentümer in diesem Zeitraum dadurch bis zu 40 Milliarden Euro an Energiekosten einsparen", sagte Tiefensee.
Der Deutsche Mieterbund kritisierte hingegen die vorgenommenen Änderungen scharf. "Die generelle Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis bis zum 1. Oktober 2008, unabhängig von der Größe der Immobilie, und die Streichung der Pflicht, den Miet- und Kaufinteressenten den Energieausweis in Kopie zu überlassen, verschlechtern den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verordnungsentwurf drastisch. Sinn und Zweck des Energieausweises werden bis zur Unkenntlichkeit verwässert", erklärte der neue DMB-Präsident Franz-Georg Rips. „In der Fassung der Beschlüsse des Bundesrats kann die Energieeinsparverordnung nicht ernsthaft in Kraft gesetzt werden. Die Bundesregierung darf den Forderungen des Bundesrats nicht nachgeben. Sie muss einen neuen Verordnungsentwurf vorlegen, wenn sie nicht ihre Glaubwürdigkeit in der Energie- und Klimaschutzpolitik aufs Spiel setzen will.“
Der DMB hatte einen verbrauchsorientierten Energiepass, der nur die Vebräuche der anderen und früheren Mieter im Hause im Durchschnitt angiebt, immer als unzureichend abgelehnt. Er fordert einen Flächendeckenden bedarfsorientierten Ausweis, der die technischen Gegebenheiten des Gebäudes berücksichtigt und somit objektiv ist.
Die Einführung des Energiepasses, der allen Miet- und Kaufinteressenten einer Wohnung vorgelegt werden muss, ist eine Vorgabe der EU und hätte schon 2006 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
