EU verschärft Regeln für den Energiepass
19.05.10 | Rubrik: Wohnungspolitik
Die Regelungen für den Ebnergiepass werden europaweit verschäft. das hat das Europaparlament in Brüssel gestern beschlossen. Für Mieter wird dadurch der Energiebedarf ihrer künftigen Wohnung transparenter.
Die Neuregelungen der Gebäuderichtlinie treten national ab Ende 2012 in Kraft und bringen für Vermieter und Eigentümer bzw. Mieter und Wohnungskäufer folgende Änderungen mit sich:
- Der Energieausweis muss Mietern bzw. Käufern bei Besichtigung einer Wohnung gezeigt und bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages in Kopie ausgehändigt werden.
- Die Energieeffizienzklasse muss in Immobilieninseraten mit veröffentlicht werden.
Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes, freut sich über die Verschärfung: „Wichtig ist, dass schon bei der Suche nach einer neuen Wohnung im Internet oder in Zeitungen auf einen Blick deutlich wird, ob mit hohen oder niedrigen Energiekosten zu rechnen ist. Neu ist, dass Mieter in Deutschland bei Vertragsabschluss eine Kopie des Energieausweises erhalten werden und nicht nur das Recht haben, Einsicht in den Energieausweis zu nehmen. Das stärkt ihre Position.“
Nicht beschlossen wurde leider, den verbrauchsorientierten Energiepass, der nur den bisherigen Durchschnittsverbrauch aller Mieter angibt, abzuschaffen und den wesentlich aussagekräftigeren, aber auch teureren bedarfsorientierten Energiepass zwingend vorzuschreiben.
Der Mieterbund-Direktor geht davon aus, dass sich die Brüsseler Entscheidung mittelfristig auch auf die Mietpreisbildung vor Ort auswirken wird: „Jetzt steht das Datenmaterial zur Verfügung, mit dem ökologische Mietspiegel auf breiter Front realisiert werden können. Energieeffizienzklassen und damit der Energiebedarf des Gebäudes könnten flächendeckend bei der Aufstellung von Mietspiegeln berücksichtigt werden.
Die verschärfte europäische Gebäuderichtlinie ist ein Teil des 20/20/20 Energiepakets der EU: 20% weniger Treibhausgase, 20% weniger Energieverbrauch und 20% mehr Energieeffizienz und Energie aus erneuerbaren Quellen bis zum Jahr 2020. Auf Gebäude entfallen 40% des Gesamtenergieverbrauchs der EU. Ziel der Richtlinie ist es, durch höhere Anforderungen an die Energieeffizienz und mehr Transparenz für Verbraucher den Modernisierungsstau in Europa aufzulösen, die Baukonjunktur anzukurbeln und Energiekosten einzusparen. Nach der Richtlinie soll ab dem 31. Dezember 2020 der Energiebedarf aller neu gebauten Gebäude bei Null liegen. Dennoch anfallender Energiebedarf soll aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Für öffentliche Gebäude gilt dies bereits ab Ende 2018. Auch bei großen Sanierungen müssen die neuen Anforderungen berücksichtigt werden. Dadurch werden innerhalb der EU Einsparungen im Energieverbrauch von bis zu sechs Prozent und eine Senkung der CO2-Emissionen um fünf Prozent erwartet.
Barbara Steenbergen vom Internationalen Mieterbund (IUT) in Brüssel forderte konkrete Finanzierungsvorschläge der EU-Kommission, um Vermietern die energetische Sanierung finanziell zu erleichtern und die Kosten für Mieter zu begrenzen: „Das Prinzip muss ‚fordern und fördern’ heißen. Die Neuausrichtung der Strukturfonds ist überfällig. Die Öffnung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklungen (EFRE) für die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes war nur ein erster Schritt. Zusätzlich sinnvoll wäre es, bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) einen Energieeffizienzfonds für Gebäudesanierung einzurichten.“ Als Startkapital könnten hier die 115 Millionen Euro für Energieeffizienz aus dem EU-Konjunkturpaket, die bis jetzt nicht ausgegeben worden sind, dienen.
