FDP will wegen Klimaschutz Mietrecht ändern
30.01.08 | Rubrik: Wohnungspolitik
Die Vermieterpartei FDP kann das Gezerre am Mietrecht nicht lassen. Jetzt dient der Klimaschutz zwei FDP-Politikern, die Minister in Baden-Württemberg sind, als Vorwand, den Modernisierungsbegriff auszuweiten.
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll und Wirtschaftsminister Ernst Pfister sehen durch das Wärmegesetz des Bundes dringenden Änderungsbedarf beim Mietrecht. Die Minister wollen sich in den heute und morgen tagenden Ausschüssen des Bundesrats dafür einsetzen, dass ein Vermieter die Modernisierungskosten zur Nutzung erneuerbarer Energien genauso auf den Mieter umlegen kann, wie das nach geltendem Recht für Modernisierungen, die zur Einsparungen von Energie führen, möglich ist. „Klimaschutz geht alle an! Vermieter und Mieter sollten die Kosten für die Umrüstung auf erneuerbare Energien deshalb gemeinsam tragen“, erklärten Goll und Pfister am Dienstag in Stuttgart. Die Minister kündigten entsprechende Änderungsanträge Baden-Württembergs im Rechts- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrats an.
Eine Umlagemöglichkeit solle für alle Eigentümer von Immobilien bestehen, die auf erneuerbare Energien umstellten, egal, ob sie gesetzlich dazu verpflichtet seien oder freiwillig modernisierten, betonten die Minister. „Wir müssen wirksame Anreize schaffen, wenn wir es mit dem Klimaschutz ernst meinen. Die Politik hat in Sachen Klimaschutz ehrgeizige Ziele gesteckt. Will man sie erreichen, müssen sich alle - Vermieter und Mieter - gemeinsam in die Verantwortung nehmen lassen“, zeigten sich Goll und Pfister überzeugt.
Falsch daran ist zunächst, dass Mieter und Vermieter die Kosten für solche Modernisierungen gemeinsam tragen würden, wenn Gesetz wird, was die FDP will. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 559) kann der Vermieter 11% der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Nach nur neun Jahren hat er also 99 % der Modernisierungskosten vom Mieter zurückbekommen. Ab dem 10. Jahr macht er Gewinn. Der Mieter trägt die Kosten einer Modernisierung also letztendlich allein - und sogar mehr als einmal, denn die Miete wird auch nach zehn Jahren nicht wieder gesenkt.
In Wirklichkeit sucht die FDP also eine Möglichkeit, Mieter dafür zahlen zu lassen, dass Vermieter ihre Häuser ökologisch nachrüsten und damit für zahlungskräftige Mieter, denen die Umwelt am Herzen liegt, attraktiver zu machen. Dabei sollen Vermieter gleich mehrfach abkassieren können. Wer zum Beispiel Solarzellen auf seinem Dach anbringt, kann den dadurch erzeugten Strom an den örtlichen Stromanbieter verkaufen - und zwar zu gesetzlich garantierten Preisen, die so hoch sind, dass die Investition sich in weniger als zehn Jahren bezahlt macht. Wenn jetzt noch die Umlage der Investitionskosten auf die Mieter erlaubt wird, verdoppelt sich der Gewinn des Vermieters.
Schon die heutige Gesetzeslage erlaubt es, Investitionen in erneuerbare Energien als Modernisierung auf die Miete umzulegen, wenn die Mieter dadurch Geld sparen - etwa beim Heizen. Sonnenkollektoren zur Wärmeerzeugung beispielsweise führen zu Einsparungen beim Öl- oder Gasverbrauch, senken dadurch Heizkosten und gelten selbstverständlich als Modernisierung. Maßstab für die Frage "umlagefähige Modernisierung oder nicht" ist immer, ob sich durch die Maßnahme die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erhöht oder der Mieter Energie oder Wasser spart. Der Änderungsvorschlag der FDP bezieht sich also nur auf Maßnahmen, von denen der Mieter in keiner Weise profitiert, für die er aber zahlen soll.
