Gerechter Ausgleich bei energetischer Sanierung
06.10.10 | Rubrik: Wohnungspolitik
Der Deutsche Mieterbund NRW fordert bei der Verteilung der Kosten für die energetische Sanierung einen gerechten Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern.
„Gerechtigkeit wird dadurch erzielt, dass die Mieterhöhung nach der Sanierung auf den Be-trag der tatsächlich erwirkten Einsparung begrenzt ist. Diese sogenannte Warmmietenneut-ralität bewirkt zugleich, dass nur diejenigen Maßnahmen durchgeführt werden, die tatsäch-lich Energie effektiv einsparen“, erklärt der Vorsitzende des Mieterbundes NRW, Bernhard von Grünberg.
Der Mieterbund NRW wies darauf hin, dass die Wohnkostenbelastung, also der Anteil des Nettoeinkommens, der für Wohnen ausgegeben werden muss, bei Haushalten mit geringen Einkommen in NRW bereits bei knapp 50 % liege. Diese Zahlen hatte die Wohnungsbauför-derungsanstalt bereits im letzten Jahr veröffentlicht.
Dazu von Grünberg: „Während die durchschnittliche Mieterhöhung nach einer Sanierung bei 2,50 € – 3 € pro qm liegt, beträgt die Einsparung bei den Energiekosten nur etwa 50 ct pro qm. Dieses Verhältnis zeigt, dass die Mieter die größte Last der Modernisierung tragen müs-sen.“
Nach aktueller Rechtslage können Vermieter 11 % der Kosten einer Modernisierung auf die Miete umlegen. Werden öffentliche Fördergelder in Anspruch genommen, verringert sich der umlegbare Betrag um die Summe der Fördergelder.
