Gleichbehandlungsgesetz

28.07.06 | Rubrik: Wohnungspolitik

Nachdem es im Bundestag Ende Juni beschlossen wurde, hat auch der Bundesrat das lange Zeit heftig umstrittene "Allgemeine Gleichstellungsgesetz" (AGG) - besser bekannt als "Antidiskriminierungsgesetz" abgesegnet.

Das Gesetz war schon von der rot-grünen Koalition unter Gerhard Schröder in Angriff genommen worden und setzt EU-Recht mit großer Verzögerung endlich in nationales Recht um. Es geht jedoch weit über die EU-Vorgaben hinaus. Denn es verbietet nicht nur die Diskriminierung wegen Rasse, Volkszugehörigkeit und Geschlecht, sondern auch wegen Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Weltanschauung und Religion. Es räumt Diskriminierten einen Anspruch auf Schadensersatz ein.

 

Weitergehend als von der EU verlangt ist auch der Umstand, dass das Diskriminierungsverbot auch im Privatrecht gilt, etwa im Arbeits- oder im Mietrecht. Das Verbot, etwa Mietinteressenten bei der Wohnungsvergabe wegen Alter, Behinderung, Geschlecht oder Hautfarbe zu benachteiligen, gilt aber nur für Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen.

 


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