Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig
09.02.10 | Rubrik: Soziales
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht sich dadurch in seiner Forderung gestärkt, die Kosten der Unterkunft nicht zu pauschalieren.
Das Bundesverfassungsgericht (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) hat heute entschieden, dass die geltenden Hartz-IV-Regelsätze nicht die verfassungsrechtlichen Ansprüche auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllen. Zwar seien die Regelleistungen nicht evident unzureichend, sie seien jedoch nicht in verfassungsgemäßer Weise ermittelt worden. Außerdem müsse eine Regelung geschaffen werden, die einen über den Regelbedarf hinausgehenden besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen abdecke.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, weil jetzt die Möglichkeit eröffnet ist, die Regelsätze zu erhöhen. Insbesondere die Leistungen für Kinder müssen angehoben und neu berechnet werden“, forderte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die Berechnung des Existenzminimums eines Kindes darf nicht nur in Abhängigkeit zum Bedarf eines Erwachsenen definiert werden.“
Gleichzeitig warnte der Mieterbund-Direktor davor, die Kosten der Unterkunft bzw. die Energie- und Nebenkosten – wie im Koalitionsvertrag geplant – zu pauschalieren. „Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht, dass die freihändige Festsetzung von Leistungen unzulässig ist. Deshalb muss es im Bereich der Unterkunftskosten bei der bisherigen Regelung bleiben, dass die tatsächlich entstehenden Kosten übernommen werden.
