Kabinett beschließt Wohngeld-Erhöhung
08.04.08 | Rubrik: Wohnungspolitik
Das Bundeskabinett hat die geplante Wohngeld-Erhöhung beschlossen. Danach wird das Wohngeld zum 1. 1. 2009 um ca. 60 Prozent auf durchschnittlich 142 € steigen.
Damit sind die Forderungen des Deutschen Mieterbundes (DMB) weitgehend erfüllt worden. Mieterbund-Präsident Rips wies darauf hin, dass der ursprüngliche Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Wohngeldgesetzes von Juli 2007 praktisch keine materiellen Leistungsverbesserungen vorsah. Erst nach heftiger Kritik des Deutschen Mieterbundes an dem Reformvorhaben besserte die Bundesregierung nach. In der jetzigen Form bringt die Wohngeld-Erhöhung gerade für Rentner-Haushalte eine deutlich stärkere Entlastung als die heiß diskutierte Rentenerhöhung um 1,1 Prozent. Ein Großteil der Wohngeld-Bezieher sind Rentner.
Vier Eckpunkte der beschlossenen Wohngeldreform sind für Mieter von besonderer Wichtigkeit:
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Die unterschiedlichen Baualtersklassen für die Berechnung des Wohngeldes fallen weg. Hiervon profitieren vor allem Wohngeldempfänger in Wohnungen, die vor 1992 fertiggestellt wurden.
Die bisherigen Höchstbeträge werden angehoben. Damit wird auch der Kreis der Berechtigten erweitert, die einen Antrag auf Wohngeld stellen können.
Es gibt höheres Wohngeld. Hiermit wird ein Ausgleich geschaffen für die Preissteigerungen bei Miete, Strom und kalten Betriebskosten seit der letzten Wohngeldanpassung im Jahr 2001.
Erstmals werden Heizkosten bei der Wohngeldgewährung eingerechnet. Bei der zu berücksichtigenden Miete sollen 50 Cent pro Quadratmeter an Heizkosten berücksichtigt werden.
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