Land Berlin macht sich für Mieterrechte stark
25.08.10 | Rubrik: Wohnungspolitik
Die Berliner Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative zur Stärkung der Mieterrechte gestartet. Vom Mieterbund kommt Lob dafür.
„Die Berliner Vorschläge sind ausgesprochen sinnvoll. Sie schützen Mieter gegen zu hohe und zu schnelle Mietsteigerungen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten die von der Berliner Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer vorgestellte Bundesratsinitiative. „Während die Bundesregierung bisher ausschließlich über Verschlechterungen der Mieterrechte nachdenkt, stärken die Berliner Vorschläge die Mieterrechte“.
Mit der angekündigten Bundesratsinitiative will die Berliner Stadtentwicklungssenatorin Mieter besser vor „Vermieterwillkür und Mietwucher“ schützen. Geplant ist danach:
- Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf 15 Prozent in vier Jahren. Bisher kann der Vermieter die Miete maximal um 20 Prozent in drei Jahren erhöhen.
Siebenkotten: „Richtig, allzu große Preissteigerungen auf einen Schlag müssen verhindert werden. Trotz Senkung der Kappungsgrenze kann der Vermieter auch künftig immer die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. - Begrenzung der Neuvertragsmieten.
Siebenkotten: „In Ballungszentren verlangen Vermieter bei einem Neuabschluss von Mietverträgen oft 30 bis 50 Prozent mehr. Es gibt keine Bindung an Mietspiegel oder das ortsübliche Preisniveau. Hier muss eine Grenze eingezogen werden“. - Nach Modernisierung des Hauses oder der Wohnung soll die jährliche Mieterhöhung nur noch 9 Prozent der Modernisierungskosten ausmachen dürfen. Bisher 11 Prozent.
Siebenkotten: „Das ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Besser wäre es, die Möglichkeit derartigen Modernisierungszuschlag ganz zu streichen und Mieterhöhungen immer von den Zahlen des Mietspiegels abhängig zu machen“. - Vermieter sollen verpflichtetet werden, Mietern unaufgefordert den Energieausweis für das Gebäude vorzulegen. Erfüllen die Häuser Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung nicht, sollen Mieter das Recht zur Mietminderung haben.
Siebenkotten: „Das sind wichtige Klarstellungen, die sehr notwendig sind und, die wir als Mieterbund schon lange fordern. Der Gesetzgeber muss die Einhaltung bestehender Regelungen überwachen und Verstöße sanktionieren“.
