Landesrechnungshof rügt LEG-Verkauf

15.06.09 | Rubrik: Wohnungspolitik

Die NRW-Landesregierung hat beim Verkauf der LEG-Anteile vor einem Jahr fast 37 Mio. Euro verloren. Das rügt der Landesrechnungshof in seinem heute vorgestellten Jahresbericht.

 

Die Anteile des Landes wurden von der landeseigenen Beteiligungsgesellschaft BVG und der NRW.Bank gehalten und am 11. Juni 2008 an den US-Fond Whitehall verkauft worden. Die Prüfung des Landesrechnungshofes ergab, dass der Kaufpreis dabei nicht vereinbarungsgemäß aufgeteilt worde sei, so dass NRW insgesamt 36,68 € zu wenig erhalten habe.

 

Besonders pikant: Die Landesregierung hatte den Landesrechnungshof nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, vorab über den Kaufvertrag informiert, sondern erst zwei Wochen später, obwohl der Rechnungshof ausdrücklich Einsicht in den Vertrag vor Unterzeichnung gefordert habe. Dies habe die Landesregierung verweigert, weil der Vorgang noch nicht abgeschlossen sei.

 

Wörtlich heißt es im Bericht des Landesrechnungshofes: "Der LRH hielt dem entgegen, dass bei einer Unterrichtung im Nachhinein seine Äußerung beim Verkaufsvorgang keine Berücksichtigung mehr finden könne und seine Beratung ins Leere laufe. Die nicht ordnungsgemäße Unterrichtung stelle eine schwerwiegende Einschränkung seiner Rechte und die Weigerung, die erbetenen Unterlagen vorzulegen, ein Unterlaufen seines verfassungsmäßigen Auftrags dar. ... Hätte das Finanzministerium den LRH ordnungsgemäß über die Veräußerung unterrichtet und dessen Auskunftsersuchen Folge geleistet, wäre es dem LRH möglich gewesen, noch vor Auszahlung des Kaufpreises auf die fehlerhafte Kaufpreisaufteilung hinzuweisen."


Artikel bookmarken

addthis.comask.combackflipblinkbitsblinklistblogmarksbluedot.usco.mmentsconnoteadel.icio.usde.lirio.usdigg.comFark.comFeed me links!FolkdFurlgoogle.comhype it!LinkaGoGoLinkaARENAlive.comMa.gnoliaMister WongMyLink.denetscapenetvouznewsvine.comoneviewRawSugarRedditscuttleshadowsSimpySmarkingSpurlstumbleupon.comTailRankTagThatTechnoratiWebnewsWinkWistsYahooMyWebYiggIt

Artikel weiterempfehlen