Landesregierung beschließt Kündigungssperrfrist
24.01.12 | Rubrik: Wohnungspolitik, Neueste Meldungen
Die rotgrüne Landesregierung von NRW hat heute die umstrittene Verordnung beschlossen, die Mieter in nur 37 Kommunen mehr Kündigungsschutz nach Umwandlung ihrer Wohnungen in Eigentum gewährt.
Nach dem Gesetz beträgt die Kündigungssperrfrist, die durch den ersten Verkauf einer in eine Eigentumswohnung umgewandelten Mietwohnung ausgelöst wird, drei Jahre. In dieser Zeit darf der Käufer dem Mieter nicht wegen Eigenbedarfs kündigen.
Die Dreijahresfrist gilt mindestens in ganz Deutschland. Die Bundesländer sind jedoch ermächtigt, die Frist auf bis zu 10 Jahren zu verlängern in Kommunen, in denen "die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen" gefährdet ist. Von dieser Möglichkeit hat die Landesregierung jetzt (wieder) Gebrauch gemacht. Dennoch sind vor allem die Mieterorganisationen enttäuscht.
In früheren Wohnungsnot-Zeiten der 90er Jahre galt in fast ganz NRW eine zehnjährige Sperrfrist. 2004 trat eine neue Verordnung in Kraft, die in 45 Kommunen (darunter fast das gesamte Ruhrbegiet) acht Jahre Sperrfrist vorsah, in 57 weiteren sechs Jahre. Diese Verordnung hat die 2005 gewählte schwarzgelbe Regierung ersatzlos gestrichen - ohne jede Prüfung der Wohnungsmärkte. Seit 2006 waren alle Mieter in NRW nach Umwandlung und Verkauf ihrer Wohnung nur noch drei Jahre geschützt vor Eigenbedarf.
Das ändert sich jetzt wieder. Aber nur iIn Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster gelten dann wieder acht Jahre Sperrfrist. Dazu kommen 33 Kommunen mit einer fünfjährigen Sperrfrist. Das sind:
- im Regierungsbezirk Münster: Bottrop, Drensteinfurt, Ostbevern und Waltrop
- im Regierungsbezirk Arnsberg: Dortmund und Hattingen
- im Regierungsbezirk Detmold: Leopoldshöhe und Paderborn
- im Regierungsbezirk Düsseldorf: Bedburg-Hau, Emmerich, Kerken, Kranenburg, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Niederkrüchten, Ratingen und Willich
- im Regierungsbezirk Köln: Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Herzogenrath, Leverkusen Lindlar, Neukirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Roetgen, Siegburg, Wachtberg, Weilerswist und Würselen
Mieterforum Ruhr und auch der DMB-NRW haben diese Gebietskulisse als viel zu klein kritisiert. Vor allem im Ruhrgebiet, wo durch rege Aktivitäten der Heuschrecken viele Mieter verdrängt werden, bekommen nur vier Städte eine geringfügig verlängerte Sperrfrist.
Wer, wie der Mieterverein, der diese Homepage betreibt, sowohl in Bochum als auch in Hattingen aktiv ist, kann kaum nachvollziehen, warum in der eher ländlichen Kleinstadt am südlichen Rand des Ruhrgebiets eine längere Sperrfrist für nötig erachtet wird, in der benachbarten Universitätsstadt Bochum aber nicht.
Mieterforum Ruhr hat sich intensiv mit dem der Verordnung zu Grunde liegenden Gutachten des F+B-Institus auseinandergesetzt - und kein gutes Haar daran gelassen. Wichtige Indikatoren für die Marktlage vor Ort wie Leerstandsquote und Fluktuationsrate sind darin unberücksichtigt geblieben, einfach nur, weil Daten dazu nicht schon landesweit vorlagen und man sie erst hätte erheben müssen. Aber weder schriftliche Stellungnahmen noch Gespräche im zuständigen Ministerium konnten die Landesregierung zum Nachbessern bewegen.
