Recht auf Wohnen gehört ins Grundgesetz

08.06.09 | Rubrik: Wohnungspolitik

Der Deutsche Mieterbund forderte auf dem Mietertag in Leipzig, das Recht auf Wohnen im Grundhesetz zu verankern. Änderungen im Mietrecht erteilte er dagegen eine Absage.

 

„Wohnen und Menschenwürde hängen zusammen, sind von existenzieller Bedeutung für die Menschen. Ich sehe deshalb die Mieterbund-Forderung nach einem Recht auf Wohnen mit großer Sympathie, obwohl ich auch die Schwierigkeiten bei der Umsetzung sehe“, sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee auf dem 63. Deutschen Mietertag in Leipzig.

Zuvor hatte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, vor über 600 Delegierten der örtlichen Mietervereine und vielen Gästen aus Politik und Wohnungswirtschaft die Forderung erneuert, ein Recht auf Wohnen im Grundgesetz zu verankern: „Nach 60 Jahren Grundgesetz ist es an der Zeit, dem Recht auf Wohnen verfassungsrechtlichen Rang einzuräumen. Ein sozialer und gerechter Staat muss sich zu diesem Recht bekennen“, erklärte Rips.

 

Bauminister Tiefensee betonte weiterhin, dass er keinen Änderungsbedarf im Mietrecht sehe, auch nicht bei den Modernisierungsregelungen. Der sächsische Justizminister Geert Mackenroth wies darauf hin, dass die Anzahl der Prozesse rückläufig ist, dass dies auch auf die gute Arbeit des Deutschen Mieterbundes zurückzuführen ist. Auch er lehnte Mietrechtsänderungen zum Beispiel aufgrund der Rechtsprechung des BGH zu Schönheitsreparaturen als „nicht zielführend“ ab.

 

Auf der Podiumsdiskussion mit Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Parteien waren sich alle Politiker in diesem Punkt einig: Das geltende Mietrecht hat sich bewährt, es stellt einen partnerschaftlichen Ausgleich der Mieter- und Vermieterinteressen dar. Petra Weis (SPD) brachte die Position ihrer Partei auf den Punkt: „Änderungen des Mietrechts gibt es nur mit Zustimmung des Deutschen Mieterbundes.“ Die anderen Parteien sehen, so wie Petra Götz (CDU), allenfalls Änderungsbedarf im Bereich der energetischen Modernisierungen. Für die FDP forderte Joachim Günther außerdem Korrekturen in Einzelfragen, zum Beispiel bei den asymmetrischen Kündigungsfristen. Bettina Herlitzius (Bündnis 90/Die Grünen) forderte Ökomietspiegel und schlug vor, die Modernisierungszulage zeitlich zu begrenzen. Heidrun Bluhm (Die Linke) stellte die Modernisierungsumlage auf den Prüfstand und brachte eine Reduzierung des Umfangs ins Gespräch.

 

„Ich danke für ein gutes Klima, wir werden dafür sorgen, dass es gut bleibt“, sagte Bundesbauminister Tiefensee zum Abschied und spielte dabei auf das Motto des 63. Deutschen Mietertages an „Mieter für ein gutes Klima“.

 


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