REITs nur ohne Wohnungen
03.11.06 | Rubrik: Wohnungspolitik
Aufjaulen bei der Finanzwirtschaft - Erleichterung bei den Mieterschützern: Gestern beschloss das Bundeskabinett dein Gesetzsentwurf für die Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland. Anders als im ersten Entwurf sind darin Wohnimmobilien nicht mehr enthalten.
REITs sind börsennotierte Immobilienfonds, die selbst keine Steuern zahlen, aber 90 % der Erlöse an die Anteilseigner ausschütten müssen. Da diese Dividenden natürlich versteuert werden müssen, erhofft sich der Finanzminister einiges an Einnahmen. Die Finanzwirtschaft hofft auf attraktive Geldanlagen. Die Mieterschützer befürchten allerdings zusätzliche starke Anreize, bisher öffentliche Wohnungsunternehmen zu privatisieren.
Die Bundesregierung hat diese Befürchtuingen aufgegriffen und reine Wohnimmobilien für REITs gesperrt. REITs dürfen nach dem Gesetzentwurf keine Wohnungen besitzen, die vor dem 1. 1. 2007 gebaut wurden. Ausnahmen sind bei gemischten Immobilien vorgesehen, in denen der Wohnungsanteil unter 50 % liegt - etwa wenn Werkstätten, Anwaltskanzleien oder Arztpraxen im Hause überwiegen, aber auch die ein oder andere Wohnung darunter ist.
